Dr. Ernst-Olav Ruhle, Vorstand der SBR Juconomy Consulting AG, und Co-Referent Sebastian Konrads LL.M. informieren über die wesentlichen Änderungen des neuen EU Rahmenwerkes und die Auswirkungen auf den österreichischen Markt. Das Seminar hat Workshopcharakter und bietet ausreichend Platz und Gelegenheit für Ihre persönlichen Fragen und eine breite Diskussion.
Ziel dieser Veranstaltung ist es, sich mit dem neuen EU-Rahmenwerk für den elektronischen Kommunikationssektor vertraut zu machen, damit Sie sich als Unternehmen (Accessprovider, Content- und Serviceanbieter, etc.) auf die zu erwartenden Diskussionen bei der Gestaltung eines neuen TKG einstellen können.
Am 19.12.2009 ist das neue Richtlinienpaket der EU-Kommission für den Sektor der elektronischen Kommunikation in Kraft getreten. Die bisherigen Richtlinien aus dem Jahr 2002 sind grundlegend überarbeitet worden, und eine Reihe von neuen Regelungen ist in Kraft getreten. Dies betrifft sowohl den Inhalt der Regulierung als auch den Rahmen in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und der EU-Kommission. Die neuen Richtlinien und das überarbeitete Regelwerk sind bis zum 25.5.2011 in nationales Recht zu transponieren. Es ist daher mit einem neuen TKG zu rechnen, in dem wesentliche Inhalte der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen überarbeitet werden. Betroffen sind vor allem Fragen der Zugangsregulierung und der Marktregulierung, aber auch Themen aus dem Bereich Daten- und Verbraucherschutz. Betroffen sind daher sowohl Netzbetreiber als auch ISP.
Für Netzbetreiber von besonderer Bedeutung sind Fragen des Zugangs im Rahmen des Ausbaus von Glasfasernetzen. Die EU-Kommission hat sowohl in den Richtlinien als auch in der angedachten Verordnung zu Next Generation Access „verankert“, dass nicht nur aktive Netzelemente, sondern auch passive Netzelemente durchaus der Zugangsregulierung unterfallen können, und das hat einen erheblichen Einfluss auf die Art und Weise der angedachten Regulierung. Weitere wichtige Bestimmungen betreffen z.B. die Berücksichtigung von Investitionsanreizen und das sogenannte Risk Sharing beim Infrastrukturausbau. Auch hier sind neue Regelungen zu erwarten, die einen erheblichen Einfluss auf die Preisgestaltung für Vorleistungsprodukte haben können.
Ein zweiter wesentlicher Teil betrifft die Änderungen der Bestimmungen im Hinblick auf den Verbraucherschutz. Verbraucherrechte sind erheblich erweitert worden und betreffen alle Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten. Anbieter werden z.B. gezwungen sein, die in ihren Verträgen aufgeführten Informationen, insbesondere zu den angebotenen Diensten, erheblich zu erweitern. Besonders relevant ist der Umstand, dass die Informationspflichten nicht lediglich Verträge mit Verbrauchern im klassischen Sinn betreffen. Vorgesehen ist, dass alle Endnutzer auf Verlangen einen Vertrag abschließen können, der den erweiterten Verbraucherschutzbestimmungen entspricht. Somit haben die Änderungen auch Einfluss auf Verträge mit Unternehmen, die einen auf die Bedürfnisse von Verbrauchern zugeschnittenen Vertrag bevorzugen. Außerdem können nationale Regulierungsbehörden eine Mindestqualität für Kommunikationsdienste vorschreiben. Zudem werden Anbieter erweiterte Pflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten treffen. Die Rahmenvorschriften für das Versenden von unerbetenen Nachrichten (Spam) sowie für die Verwendung von Cookies wurden ebenso verschärft.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, sich mit den Rahmenbedingungen des neuen EU-Rahmenwerkes für den elektronischen Kommunikationssektor vertraut zu machen, damit sich Unternehmen auf die zu erwartenden Diskussionen bei der Gestaltung eines neuen TKG einstellen können.
Das Seminar findet im Rahmen der ISPA Academy statt. Die Teilnahme an Veranstaltungen ist für ISPA Mitglieder kostenlos. Für externe Teilnehmer/innen verrechnen wir einen Seminarbeitrag von €450,- (exkl. MwSt).