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Digitale Ideen der österreichischen Parteien

Wir haben anlässlich der bevorstehenden Nationalratswahl wie immer im Vorfeld die acht wahlwerbenden Parteien und Listen, die österreichweit kandidieren, gebeten uns durch die Beantwortung von zehn Fragen ihre Einstellungen, Meinungen und Pläne zu Digitalisierung und Internet zu verraten. 

Nachstehend finden Sie die Fragen und alle Antworten dazu. Auch wenn diese teilweise sehr ausführlich ausgefallen sind, geben wir sie ungekürzt wieder.

Die Reihenfolge der Auflistung der Parteien ergibt sich – auch bei den Antworten – aus der derzeitigen Anzahl an Abgeordneten im Nationalrat.

Liste Sebastian Kurz – Die neue Volkspartei
Sozialdemokratische Partei Österreichs
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Freiheitliche Partei Österreichs
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Neos – Das Neue Österreich
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JETZT - Liste Peter Pilz
Die Grünen – Die Grüne Alternative
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Alternative Listen, KPÖ Plus, Linke und Unabhängige
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Der Wandel

Die Fragen

1. Das Thema Breitbandausbau beschäftigt Österreich seit Jahren. Mit dem Entstehen der ersten 5G Netze gibt es einen weiteren Technologiesprung. Was muss passieren, dass möglichst rasch viele Teile der Bevölkerung von der neuen Technologie profitieren können?

2. Wie kann im Zuge dieser technologischen Entwicklungen der faire Wettbewerb sichergestellt werden und welche Rolle sollen dabei kleine bis mittlere Unternehmen mit lokaler Verortung einnehmen?

3. Die Besteuerung von digitalen Unternehmen ist nicht nur in Österreich ein viele diskutiertes Thema. Welche Lösungen wären aus Ihrer Sicht erstrebenswert?

4. Die EU hat nach einem intensiven Diskurs die Urheberrechtsrichtlinie inklusive Leistungsschutzrecht und Upload-Filter beschlossen. Wie kann man bei der Umsetzung die negativen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt im Netz möglichst gering halten?

5. Filter scheinen derzeit überhaupt sehr beliebt zu sein. So wird z. B. mehr oder weniger laut über Porno-Filter nachgedacht. Wie steht Ihre Partei zu Filtern im Netz?

6. Laut DESI-Index liegt Österreich in Sachen Digitalisierung EU-weit im Mittelfeld und verliert im Vergleich zum Vorjahr einen Platz im Ranking, der Abstand zu den führenden Ländern hat sich vergrößert. Welche konkreten Maßnahmen schlägt Ihre Partei vor, um Österreich an die Spitze heranzuführen?

7. Die ÖVP/FPÖ-Regierung hat sich bis zuletzt für eine digitale Ausweispflicht ausgesprochen. Halten Sie diese Bestrebungen für gerechtfertigt?

8. Wie kann die Rechtsdurchsetzung im Online-Bereich verbessert werden, ohne dabei die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger massiv zu beschneiden und einen Überwachungsstaat zu schaffen?

9. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigt sich gerade mit Teilen des Sicherheitspakets, u. a. dem Bundestrojaner. Wo sehen Sie die Stärken und Schwächen des von den Kritikern als Überwachungspaket bezeichneten Maßnahmenbündels?

10. Welche Schritte werden Sie nach einem erfolgreichen Einzug ins Parlament setzen, um das Internet und die digitale Wirtschaft zum Nutzen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch der Unternehmen zu fördern?

Die Antworten

1. Das Thema Breitbandausbau beschäftigt Österreich seit Jahren. Mit dem Entstehen der ersten 5G Netze gibt es einen weiteren Technologiesprung. Was muss passieren, dass möglichst rasch viele Teile der Bevölkerung von der neuen Technologie profitieren können?

Eine moderne und leistungsfähige digitale Infrastruktur ist ein entscheidender Standortfaktor. Wir sind bereits ein führendes 5G Pilotland in Europa und wollen unsere 5G Vorreiterrolle weiter ausbauen. Die letzte Bundesregierung hat mit der neuen 5G-Strategie 34 konkrete Maßnahmen vorgelegt, um den Ausbau und die Einführung von 5G voranzutreiben. Mit höherer Kapazität, besseren und schnelleren Verbindungen und mehr Effizienz ist 5G der Schlüssel zu den digitalen Zukunftswelten. Diesen Weg wollen wir auch nach der Nationalratswahl gemeinsam mit Ländern, Gemeinden und Anbietern weitergehen. 


Ziel muss sein, dass gigabit-fähige Anschlüsse bis 2030 flächendeckend angeboten werden. Dies kann nur durch die Errichtung eines engmaschigen Glasfasernetzes in Verbindung mit einer universell verfügbaren, mobilen Versorgung erreicht werden. Bis Ende 2020, das heißt nach Vergabe der Frequenzbereiche 700/1500/2100 MHz, soll die Markteinführung von 5G in den Landeshauptstädten stattfinden.
Ende 2025 soll ein landesweites Angebot von 5G sowie Gigabit-Anschlüssen gegeben sein und bis 2030 soll eine flächendeckende Versorgung mit Gigabit-Anschlüssen erreicht sein.
Der enorme Investitionsbedarf für diese Vorhaben ist einerseits durch die weite Entwicklung der Fördermodelle (aus den Erträgen der Frequenzvergaben) sowie durch entsprechende Auflagen für Investitionen im Rahmen der Frequenzvergaben zu finanzieren.
Insbesondere in den ländlichen Gebieten wird eine Förderung mangels Rentabilität unumgänglich sein.


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Die letzte Bundesregierung hat unter Federführung von Minister Norbert Hofer wichtige Weichenstellungen in Bezug auf Breitbandausbau und 5G vorgenommen. Unter anderem wurde das Telekommunikationsgesetz entsprechend geändert, um eine Versteigerung der Frequenzen in dem Sinne sicherzustellen, dass diese in einer guten Balance zwischen erzieltem Versteigerungserlös und Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit stattfinden können. Darüber hinaus wurde auch die Breitbandstrategie erstellt, die sicherstellt, dass Österreich entsprechend wettbewerbsfähig bleiben kann.


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Zwar verfügen mehr als 90 Prozent der österreichischen Haushalte über einen Internetzugang, aber der Ausbau der Infrastruktur geht nur schleppend voran. Die gesteckten Ziele sind unrealistisch, die Koordination mit den Bundesländern fehlt; die Nutzung der Transparenzdatenbank und die Evaluierung des Breitbandatlas sind mangelhaft. Es braucht beim Breitbandausbau ein höheres Tempo und eine bessere Koordination, damit derzeit unversorgte Regionen, v.a. der ländliche Raum, hier nicht zurückbleiben. Das 5G-Netz wird in Zukunft Teil der kritischen Infrastruktur des Staates sein. Wir fordern daher die Einrichtung eines gesamtgesellschaftlichen Lage- und Informationszentrums, das Gefährdungen und Risiken der kritischen Infrastruktur rasch erkennt und ihre Widerstandsfähigkeit erhöht.


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5G kann, aber muss nicht die Schlüsseltechnologie des frühen 21. Jahrhunderts sein. Ein möglichst weitläufiger Ausbau von Breitband – und darum geht es – muss das Ziel sein. Wir wünschen uns hier einen klaren Wettbewerb der Technologien, statt der Fokussierung auf ein einziges System. Außerdem gilt auch hier, das Thema digitale Resilienz zu betrachten und das lässt sich nur durch ein Miteinander verschiedener Zugangstechnologien erreichen. Weiters steht die hohe Dichte an Sende- und Empfangseinrichtungen für uns in einem gewissen Widerspruch zu einer flächendeckenden Einführung. Und auch der dazu benötige Energiebedarf darf nicht außer Acht gelassen werden. Deshalb kann nur der gezielte Einsatz, verbunden mit entsprechenden Standorten, 5G einen Durchbruch verschaffen.  
Österreich war zu Beginn des Jahrhunderts ein digitales Vorzeigeprojekt, jetzt liegen wir abgeschlagen auf den hinteren Plätzen. Das gilt es zu ändern und dazu bedarf es mehrerer Ebenen und nicht nur der Einführung einer digitalen Funktechnologie. Was auf jeden Fall geschlossen werden muss, ist die digitale Lücke im Breitbandbereich in vielen ländlichen Gegenden. Hier könnten eventuell ausgesuchte 5G Pilotprojekte dazu führen, dass diese Gegenden einen gezielten Wettbewerbsvorteil erhalten und damit das Pendeln – und letztlich die Landflucht – eingedämmt werden kann. Auf jeden Fall gilt es die digitale Schere zu schließen und den Ausbau der Technologie in einen gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang zu stellen. Das ist klar eine Aufgabe der Politik.


Die öffentliche Hand muss klare Ziele definieren und zu deren Erreichung Geld in die Hand nehmen. Bei Investitionen in Telekommunikationsinfrastruktur ist Österreich mit 0,17% des BIP Schlusslicht (unser Nachbar Slowenien beispielsweise liegt bei 0,53%) – zu diesem Schluss kommt sogar der Evaluierungsbericht "Breitband in Österreich 2018" des BMVIT
Das heißt nicht, dass blind per Gießkanne das Förderungsfüllhorn geöffnet werden soll. Angesichts der topographischen Herausforderungen Österreichs wird nicht überall die gleiche Technologie Sinn machen: Auf der Tiroler Alm sind 100 Mbit via Mobilfunk sinnvoller als ein Glasfaserkabel. In dicht besiedelten Gebieten ist ein Glasfaseranschluss bis zum Endverbraucher (FTTHfibre to the home) anzustreben. 
Die noch bestehenden Lücken in der Basisversorgung müssen zeitnah geschlossen werden, auch mit Förderungen. Dabei ist weniger relevant, welche Technologie für die "letzte Meile" zum Einsatz kommt (ob Mobil- oder Leitungsnetz). In allen Fällen liegt der größte Druck auf dem unsichtbaren Rückgrat der Datenautobahnen: dem österreichischen Backbone und Backhaul. Diese sind für die Internet-Versorgungssicherheit genauso wichtig wie eine 380KV Leitung für Energie oder die Westbahnstrecke für den Bahnverkehr. Der Backbone braucht daher unsere Aufmerksamkeit, wie jede andere kritische Infrastruktur. Denn auch 5G Netze sind nur so leistungsfähig, wie der Backbone/Backhaul, an den sie angeschlossen sind.


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Im städtischen Bereich klappt der Breitbandzugang schon relativ gut. Im ländlichen Bereich bedarf es wohl der Unterstützung durch die öffentliche Hand. Wichtig ist, dass diese öffentlichen Investitionen auch direkt den Menschen am Lande zugute kommen und nicht in den Taschen großer ISPs versanden. Insbesondere muss der Zugriff auch für die gemeinnützigen Kooperativen und Non-Profit ISPs wie Funkfeuer oder Aconet möglich sein.


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Generell halten wir 5G für eine zukunftsweisende und förderungswürdige Technologie. Wir sehen aber die aktuellen Probleme eher in der Unterversorgung des ländlichen Bereichs mit schnellen Breitbandanschlüssen. Viele österreichische Ballungsräume sind schon mit schnellen Glasfaser-, Kabel- oder zumindest breitbandigen DSL-Leitungen versorgt. Das Stadt-Land-Gefälle ist sehr hoch. Wir fordern daher eine staatliche Infrastrukturgesellschaft, die sich um den schnellst möglichen Glasfaser-Netzausbau kümmert – auch und gerade in ländlichen Gebieten. 5G halten wir gerade am Land nicht für den großen Heilsbringer, da die Reichweiten zumindest in den hochfrequenten Bändern stark beschränkt sind und daher das Sendernetz sehr engmaschig und dadurch teuer und langwierig zu errichten sein wird. Auch braucht es für einen folgenden großflächigen und engmaschigen Ausbau eines 5G-Netzes ein vernünftiges Glasfasernetz als Basis. 
Bestehende Infrastrukturbetreiber sollen ihre Leitungen und Sendestandorte zu fairen Konditionen anderen Anbietern zur Verfügung stellen müssen. Die Kosten und somit die Endkundenpreise hielten sich in Grenzen. Geteilte Sendestandorte führen zu keinem weiteren „Wildwuchs von Handymasten“. 
Anstrebenswert ist eine verpflichtende Datenbank von Erdarbeiten auf öffentlichem Grund und Boden, um eine schnelle, unkomplizierte und günstige Verlegung von neuen Leitungen zu ermöglichen.


2. Wie kann im Zuge dieser technologischen Entwicklungen der faire Wettbewerb sichergestellt werden und welche Rolle sollen dabei kleine bis mittlere Unternehmen mit lokaler Verortung einnehmen?

Neben einem digitalen Hochleistungsnetz braucht Österreich auch umfassende Investitionen in Wirtschaft, Industrie und Infrastruktur. Die Digitalisierung bietet hier besondere Chancen, dass hochwertige Jobs auch in ländlichen Gegenden vermehrt ermöglicht werden. Gerade für den Erhalt und die Weiterentwicklung von Arbeitsplätzen oder die Neuansiedlung von Betrieben in ländlichen Gegenden ist eine moderne und flächendeckende Infrastruktur entscheidend. Deswegen muss sichergestellt werden, dass der Zugang zu schnellem Breitband- Internet überall in Österreich gewährleistet ist.


Grundsätzlich erscheint es zielführend, im Rahmen der Vergabe der Frequenzen sicherzustellen, dass einerseits die Ausgaben der Unternehmen für die Zuteilung der Frequenzen finanzierbar bleiben, andererseits aber die Versorgungsauflagen ambitioniert gestaltet sind. Im Rahmen der Frequenz-Ausschreibung sind durch die RTR bzw. die Telekom-Control-Kommission Maßnahmen zu treffen, um den fairen Wettbewerb der Anbieter zu gewährleisten. Durch die TKG-Novelle, welche am 1.12.2018 in Kraft getreten ist, wurden diesbezüglich zahlreiche Anpassungen im Bereich Frequenzvergabe normiert.


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Einerseits durch die Einführung einer digitalen Betriebsstätte (siehe Frage 3), andererseits durch eine gute Ausbildung in Österreich, die letztendlich den heimischen Betrieben – und das sind vor allem KMUs – zu Gute kommt. In diesem Sinne sind KMUs mit lokaler Verortung eine treibende Kraft und Motor der heimischen Wirtschaft.


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Die rasche technologische Entwicklung hat dazu beigetragen, die Aufmerksamkeit wieder vermehrt auf die kleinen und mittleren Betriebe zu lenken. Diese sind in beachtlichem Umfang Innovationsträger. Ihre hohe Flexibilität kommt ihnen bei der Umsetzung von Innovationen zugute. Sie eröffnet den mittelständischen Unternehmen besondere Chancen. Um diese nutzen zu können, sind allerdings Rahmenbedingungen notwendig, die es ihnen erlauben, sich die erforderlichen Technologie- und Marktinformationen zu beschaffen sowie das zur Finanzierung von Innovationsvorhaben unerlässliche Eigenkapital zu bilden. Die Frage, ob KMU die Digitalisierung nützen wollen, stellt sich aber gar nicht, es ist eine Notwendigkeit, um künftig wirtschaftlich im Wettbewerb mit Großbetrieben bestehen zu können. Klar ist aber auch, dass in Bereichen, wo das Verhältnis bereits aus der Balance geraten ist, es regulierende Eingriffe braucht – es sei ganz prominent die Sharing Economy genannt. Während Hotels unter immer strengeren Vorgaben wirtschaften, machen es sich Sharing-Hosts im gesetzlichen Graubereich gemütlich mit einem Back-up von internationalen Großplayern, die sich jeder Rechtsordnung entziehen. Hier braucht es ein level playing field. In diesem Fall wäre beispielsweise die Umsetzung einer bundesweit einheitlichen Registrierungspflicht für Hosts dringend geboten.


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Da die digitalen Supermächte (Alphabet, Apple, Amazon, Microsoft, Facebook, etc) immer mehr Macht in der digitalen und realen Welt gewinnen, muss die Politik endlich erwachen und dieser Entwicklung etwas entgegensetzen. Es müssen politische Rahmenbedingungen und gesetzliche Grundlagen für eine Open Source Digitalwirtschaft geschaffen werden, die es gerade KMUs, abseits der Startup-Blase, erlauben wieder in einen vernünftigen und unabhängigen Wettbewerb zu treten. Diese Entwicklung wird von einer immensen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung sein.


Es gilt – auch im Sinne der Kund*innen – einen fairen Wettbewerb zwischen den Service Providern herzustellen. Besteht eine Auswahl zwischen mehreren attraktiven Angeboten unterschiedlicher Internet-Serviceprovider, erhöht sich auch die Nutzung von Hochgeschwindigkeits-Internetangeboten. Ein solcher Wettbewerb lässt sich nur durch rechtliche Rahmenbedingungen hinsichtlich der (fair bepreisten) Nutzung von Netzinfrastruktur (die "letzte Meile" zu den Kund*innen steht in Österreich meist im Eigentum eines einzigen Anbieters – der teilstaatlichen A1 Telekom AG) ermöglichen – und der Unterbindung unfairer Wettbewerbsmethoden.


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Wichtig ist für uns das Prinzip der Netzneutralität. Für die unmittelbare Zukunft begrüßen wir Rahmenbedingungen, die es auch kleinen ISPs ermöglichen, wirtschaftlich zu überleben, und die offen für Non-Profit ISPs und entsprechende gemeinnützige Kooperativen sind.


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Fairen Wettbewerb gibt es nur, wenn für alle die gleichen Spielregeln gelten. Bestehende Netze müssen für alle Anbieter geöffnet und zu fairen Konditionen mitgenutzt werden können. Wenn Förderungen wie die Breitbandmilliarde nur wenigen Anbietern nutzen, ist das freie Spiel der Kräfte genauso in Gefahr. Deshalb fordern wir statt einzelnen Förderungsmaßnahmen die oben genannte staatliche Infrastrukturgesellschaft, die die entstehenden Kapazitäten allen Anbietern zu gleichen, günstigen Konditionen zur Verfügung stellt und somit auch kleinen und lokalen Anbietern den Markteinstieg vereinfacht. 
Ohne Wenn und Aber stehen wir zur Netzneutralität, um nicht größere, marktbeherrschende Unternehmen zu bevorzugen.


3. Die Besteuerung von digitalen Unternehmen ist nicht nur in Österreich ein viele diskutiertes Thema. Welche Lösungen wären aus Ihrer Sicht erstrebenswert?

Wir sagen jeder Form der ungerechten Steuervermeidung und des Steuerbetrugs den Kampf an. Das gilt im Besonderen für multinationale Online-Konzerne, die sich oft durch Tricks ihren steuerlichen Pflichten entziehen. In Österreich hat die letzte Bundesregierung daher bereits mit der Einführung einer Digitalsteuer für Online-Werbung reagiert, die zusätzliche Einnahmen von 200 Mio. Euro einbringt. Gleichzeitig ist klar, dass faire steuerliche Rahmenbedingungen auch weiterhin durch gemeinsame Einigungen auf OECD- und EU-Ebene verfolgt werden müssen.


Internationale Onlinekonzerne sichern sich die weltweit höchsten Werbeumsätze, sie optimieren zugleich ihre nationalen Steuerleistungen. Soll Österreich hier Maßnahmen ergreifen und welche? (Ein Initiativantrag von ÖVP und FPÖ für Digitalbesteuerung liegt vor.)
Internationale Konzerne besitzen derzeit durch lückenhafte Regulierung (Datenschutz, Medienrecht, Steuerrecht etc.) einen großen Wettbewerbsvorteil gegenüber traditionellen Medienunternehmen. Hier wollen wir faire Spielregeln für alle schaffen. Es braucht regulatorische Maßnahmen und Beschlüsse gegen Steuervermeidung auf europäischer Ebene, insbesondere die Einführung einer sogenannten „digitalen Betriebsstätte“ im Steuerrecht, um Gewinne am Ort der Wertschöpfung (in dem jeweiligen Staat) besteuern zu können. Eine sogenannte „Digitalsteuer“ wäre eine Übergangslösung. Der Vorschlag der ehemaligen schwarz-blauen Regierung für eine nationale Digitalsteuer ist insofern unzureichend, als er lediglich die digitalen Werbeumsätze erfasst. Damit bleibt er weit hinter dem Vorschlag für eine europaweite Digitalsteuer zurück, hier wären auch der Verkauf von nutzergenerierten Daten und Vermittlungsdienstleistungen auf digitalen Plattformen steuerlich erfasst worden.


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Das Ziel einer solche Besteuerung kann nur sein, dass internationale Konzerne, die Gewinne mit Leistungen in Österreich erzielen, im selben Umfang Steuern in Österreich zahlen müssen wie hier ansässige Unternehmen.


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Es kann nur eine europäische Lösung geben, um internationale Internetkonzerne fair zu besteuern. Steuerschlupflöcher müssen beseitigt und die zu versteuernden Gewinne einheitlich berechnet werden. Nationalstaatliche Lösungen sind in diesem Bereich absolut nicht sinnvoll. Österreich soll hier keinen Alleingang machen, sondern sich stattdessen auf europäischer Ebene für eine Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips in Steuerfragen einsetzen, damit die Union in dieser so zukunftsweisenden Frage endlich handlungsfähig wird und gerechte Steuern für Digitalriesen einheben kann.


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Im Zentrum der Wertschöpfung der digitalen Supermächte stehen die Daten der Bürger*innen. Es kann nicht sein, dass hier die User*innen letztlich zu kurz kommen. Der Neoliberalismus hat alle Unternehmen dazu gebracht, ihre gesellschaftlichen Aufgaben nur mehr teilweise oder gar nicht wahrzunehmen. Gewinne werden in Steueroasen verschoben und entziehen sich dem Ort, an dem sie eigentlich generiert werden. Hier sind zumindest auf europäischer – oder multilateraler – Ebene, Systeme einzuführen, die einen Teil der digitalen Wertschöpfung auf der nationalen Ebene der User*innen verorten. Damit würde automatisch eine Steuerpflicht für die transnationalen Konzerne entstehen. Der Firmensitz oder der physikalische Serverstandort kann in einer digitalen Welt nicht der Maßstab für die Besteuerung sein. 


Wir setzen uns für die Einführung einer „Digitalen Betriebsstätte“ auf nationalstaatlicher Ebene ein. Damit wären auch digitale Unternehmen Körperschaftssteuerpflichtig. Nur die Erweiterung des Betriebsstättenbegriffs kann sicherstellen, dass digitale Konzerne faire Beiträge leisten. Ein weiterer wichtiger Schritt ist vollständige Transparenz. Wir treten für ein wirksames, kostenloses und öffentlich zugängliches System länderbezogener Steuertransparenz ("country by country reporting") ein. Detaillierte Berichtspflichten getrennt für alle Staaten, in denen ein multinationaler Konzern Niederlassungen hat, sind unbedingt notwendig, damit die Gewinne nicht mehr ungesehen von einem Land zum nächsten geschoben werden können. Darüber hinaus braucht es eine gemeinsame Bemessungsgrundlage in der Körperschaftsteuer in Verbindung mit Mindeststeuersätzen, damit das schädliche Steuerdumping endlich beendet wird und multinationale Konzerne keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber kleineren und mittleren Unternehmen haben.


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Digitalkonzerne wie Amazon, die riesige Umsätze und Gewinne machen, zahlen in der Europäischen Union kaum Steuern. Wir fordern daher eine EU-weite Digitalsteuer.


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Solange Konzerne wie Apple, Google, Amazon u.a. nur wenig bis keine Steuern zahlen, verzerren sie den Wettbewerb extrem und verunmöglichen dadurch bestehenden lokalen Anbietern das wirtschaftliche Überleben sowie Startups den Markteinstieg. Hier muss endlich gehandelt werden. Gewinne müssen dort besteuert werden, wo die reale ökonomische Aktivität stattfindet. Da die notwenigen Änderungen im Steuerrecht auf internationaler Ebene durch die unterschiedlichen Interessenslagen der Akteure aber noch lange auf sich warten lassen werden, müssen wir auf nationaler Ebene Druck aufbauen. Möglich wäre dies beispielsweise durch die Erhebung einer Quellensteuer auf Finanzflüsse in Steueroasen. Ebenso wichtig ist unbedingte Transparenz. Wenn Konzernzahlen auf EU-Ebene entsprechend offengelegt werden müssen, wären die steuerschonenden Praktiken sofort ersichtlich und somit bekämpfbar. 
Priorität müssen auch schlagkräftigere Antimonopolgesetze haben. Gerade digitale Riesenkonzerne verzerren den Markt und nutzen ihre Größe, um ihre Interessen in Gesetze zu gießen.


4. Die EU hat nach einem intensiven Diskurs die Urheberrechtsrichtlinie inklusive Leistungsschutzrecht und Upload-Filter beschlossen. Wie kann man bei der Umsetzung die negativen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt im Netz möglichst gering halten?

Die Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt soll das europäische Urheberrecht für die Herausforderungen der digitalisierten Welt stärken. Das ist wesentlich für den Schutz geistigen Eigentums und unabdingbarer Schritt im asymmetrischen Wettbewerb mit den Online-Giganten. Schutz geistigen Eigentums ist eine Frage der Gerechtigkeit und die Herstellung gleicher Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer eine Notwendigkeit. 
Derzeit machen digitale Plattformen oft Gewinne mit den Inhalten von anderen – ohne, dass die Urheber dafür gerecht entlohnt werden. Das muss sich ändern. Das Prinzip des Eigentums muss auch im Internet gelten und geschützt werden. Deshalb hat sich die ÖVP-Delegation im Europaparlament nach eingehenden Beratungen auch für die Urheberrechts-Richtlinie ausgesprochen. Die Urheberrechts-Richtlinie wird in den kommenden zwei Jahren auf nationaler Ebene umgesetzt. Im Rahmen der genauen gesetzlichen Ausgestaltung werden selbstverständlich Experten und involvierte Stakeholder eingebunden. Für uns steht aber fest, dass der Schutz geistigen Eigentums eine Frage der Gerechtigkeit ist und auch im digitalen Raum gelten muss.


Die SPÖ hat sich von Anfang an gegen Upload-Filter eingesetzt. Wenn Europa ein relevanter Player in der digitalen Welt sein will, darf der freie Raum im Internet nicht zerstört werden. Große Konzerne sollen nicht mittels Upload-Filter entscheiden dürfen, was ins Internet darf und was nicht. Nicht zuletzt tragen Upload-Filter auch zu einer weiteren Monopolisierung im Internet bei. Wir wollen die Informationsvielfalt im Netz erhalten und gerade kleine Digitalunternehmen unterstützen und werden uns daher bei der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie dafür einsetzen, dass alle Spielräume der Richtlinie für den Schutz von Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt genutzt werden.


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Die FPÖ ist strikt gegen diese „Upload-Filter“. Urheberrechtsverletzungen können mit dem bestehenden Regelwerk verfolgt werden. Bei einer Umsetzung der Richtline ist darauf zu achten, nur die notwendigsten Teile im nationalen Gesetz zu verankern. Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt sind ein zu hohes Gut, um diese dritten Interessen zu opfern.


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Zunächst einmal sind wir für ein modernes und effektives Urheberrecht. Wir haben großen Respekt vor Kunstschaffenden und Verlegern, denen eine angemessene Vergütung ihrer Leistung zukommen muss. Aber wir sind klar gegen die von Konservativen betriebene Zensur des Internets. Wir stellen uns gegen Upload-Filter. Das Internet ist heute für jeden Einzelnen von uns extrem wichtig. Dort spielt sich ein essentieller Teil unseres Lebens ab. Wir arbeiten, lernen und lachen im Internet. Daher muss jeder Eingriff in das freie Internet mit äußerster Vorsicht abgewogen werden. Denn jeder Eingriff in die Freiheit des Internets ist ein Eingriff in die individuelle Freiheit jedes Bürgers und jeder Bürgerin.


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Die gängige Praxis zeigt uns bisher, dass nicht so heiß gegessen wie gekocht wird. Was natürlich kein guter Grundzustand ist. Hier müssen andere Regeln her. Das moderne Urheberrecht geht auf die Gesetzgebung des 18. Jahrhunderts zurück. Der Urheberbegriff ist ein anderer geworden und wieder sind es die digitalen Supermächte, die sich den Markt unter den Nagel gerissen haben.
Die Meinungsfreiheit wird aber deutlich mehr von einer anderen Seite angegriffen: Von den digitalen Supermächten und von superreichen Menschen, die sich immer mehr Medien unter den Nagel reißen und damit in einem weiteren Sinne Politik machen. Diese Tatsache ist viel alarmierender als der Umstand von Upload-Filtern, auch wenn diese dazu führen werden, das Meinungsspektrum einzuschränken.


Uploadfilter sind aus unserer Sicht nicht das geeignete Mittel, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Uploadfilter und Leistungsschutzrecht werden sich negativ auf das Internet auswirken. Sie gefährden unsere Demokratie und die Meinungsfreiheit und schützen nicht die Autor*innen, sondern nur große Presseverlage. Wir haben daher im Europaparlament dagegen gestimmt. Da das Gesetz aber leider gegen unseren Widerstand beschlossen wurde, liegt es nun an der nationalen Gesetzgebung, hier sinnvolle Lösungen zu finden. Das nationale Gesetz darf keinesfalls sehr eng gefasst sein. In der nationalen Implementierung wird es wichtig sein, so viele Ausnahmen wie möglich für KMUs, Vereine und andere nicht-kommerzielle Betreiber von Plattformen zu schaffen. Unsere Befürchtung ist, dass eine weitreichende Ausnahmeregelung unter Umständen nicht EU-rechtskonform sein könnte und es daher vor dem EUGH ausjudiziert werden muss.


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Wir sind gegen Upload-Filter. Weder ISPs noch Plattform-Betreiber sollen zu Hilfssheriffs bei der Durchsetzung der Profitinteressen der Content-Industrie gemacht werden. Wir sind gegen die Einführung des Leistungsschutzrechtes und auch gegen alle anderen Verschärfungen und Ausweitungen von so genannten "Geistigen Eigentumsrechten". Im Falle des konkreten Problems wären Modelle, die mit einer öffentlichen Förderung von Contentproduktionen arbeiten und etwa über eine entsprechende Besteuerung von Werbung finanziert werden, denkbar und vernünftiger.


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Wir sind strikt gegen jede Art von Zensur und werden gerade die Upload-Filter auf allen uns möglichen Ebenen bekämpfen. 
Wir sehen zwar, dass das europäische Urheberrecht noch aus der Offline-Zeit stammt und dadurch stark reformbedürftig ist, allerdings geht das Beschlossene in die falsche Richtung und wird von uns abgelehnt. 
Prinzipiell diskussionswürdig sind die oftmals überlangen Laufzeiten von Patenten. Natürlich muss Leistung geschützt werden, dieser Schutz darf sich aber nicht langfristig innovationshemmend auswirken und zur reinen Gelddruckmaschine werden.


5. Filter scheinen derzeit überhaupt sehr beliebt zu sein. So wird z. B. mehr oder weniger laut über Porno-Filter nachgedacht. Wie steht Ihre Partei zu Filtern im Netz?

Ein gleichberechtigter Zugang zu Informationen und Services im Internet ist uns ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig gibt es Inhalte, die klar gegen Gesetze verstoßen. Daher unterstützen wir Initiativen wie Stopline, um beispielsweise kinderpornografische oder nationalsozialistische Inhalte zu melden und vom Netz zu nehmen.


Die SPÖ will ein freies Internet für alle – im Internet muss Meinungs- und Informationsfreiheit gewährleistet sein. Die Etablierung von diversen Filtern steht dem entgegen. Dabei besteht nicht nur die Gefahr des „Overblocking“ wie in Großbritannien, wo aufklärende Inhalte zu sexuellen Orientierungen oder Geschlechtskrankheiten gesperrt wurden. Sondern es besteht vor allem auch die Gefahr, dass eine Infrastruktur entsteht, die missbräuchlich zur Zensur verwendet werden könnte.

Wichtiger als die Etablierung von Filtern ist die Vermittlung von Internetkompetenz – vor allem für Kinder und Jugendliche. Daher ist es notwendig, dass in der Schule ein verantwortungsvoller Umgang mit Medien im Lehrplan verankert ist.


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Grundsätzlich lehnen wir jeden Filter ab, da dieser automatisch zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt führt. Ausnahmen könnten im Bereich Kinderpornografie gemacht werden.


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Kinder- und Jugendschutz sind für uns sehr wichtig und wir fordern seit längerem eine bundesweite Vereinheitlichung, damit Kinder und Jugendliche in ganz Österreich die gleichen Möglichkeiten, Rechte und Pflichten haben. An den lauten Überlegungen zum Thema Jugendschutz im Netz und konkret Porno-Filter zeigt sich wieder einmal, dass viele Politiker_innen wenig Ahnung haben, wie das Internet funktioniert und wie sich junge Menschen dort bewegen. Das automatische Filtern von Inhalten ist ein Modell, das einfach nicht funktioniert und über das Ziel hinausschießt. In Großbritannien wurden solche Filter eingeführt. Zeitweise war daraufhin jede fünfte Seite gesperrt, auch solche mit für Jugendliche wichtigen und relevanten Informationen, z.B. zum Thema Verhütung. Wir sind gegen Internetfilter jeglicher Art, weil sie erstens nicht treffsicher funktionieren und zweitens von technisch einigermaßen Versierten leicht umgangen werden können, gerade Jugendliche wissen das.


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Filter sind keine Lösung. Es werden immer die Bürger*innen auf der Strecke bleiben, die bei den Medienbesitzern unbeliebt sind. Die Beispiele China, Ungarn oder Russland zeigen deutlich, was passiert, wenn gefiltert wird. Damit gehen die Menschenrechte verloren.


Die Grünen lehnen Filter im Netz klar ab. Wir beziehen klar Stellung für eine offenes, neutrales und zensurfreies Netz.


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Das Sperren von Inhalten ist kein geeignetes Mittel, um Probleme mit Pornografie, Gewaltverherrlichung oder Urheberrechtsverletzungen im Internet zu lösen. Daneben ist das ein Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität. Mit der technischen Umsetzung von Filtern oder Sperren werden ISPs in eine schwierige Situation gebracht. Gerade kleinere Anbieter sind benachteiligt.
Ist die Infrastruktur für Sperren erst umfassend aufgebaut, wird der Druck immer weiter steigen, mit weiteren Inhalten so zu verfahren – vorangetrieben durch Interessen von Konzernen. Die Umgehung solcher Sperren bleibt dabei für technisch Versierte möglich.


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Siehe Punkt 4. Wir lehnen Zensur jeglicher Art ab, Filter dementsprechend auch. Sie sind nur ein vordergründig einfacher Weg, um für Manche unliebsame Inhalte der Masse nicht zugängig zu machen. Jedoch sind Filter technisch meist leicht zu umgehen, ebenso sind alle entsprechenden Inhalte schwer erfassbar. Prävention und Aufklärung statt Filtern und Verboten.


6. Laut DESI-Index liegt Österreich in Sachen Digitalisierung EU-weit im Mittelfeld und verliert im Vergleich zum Vorjahr einen Platz im Ranking, der Abstand zu den führenden Ländern hat sich vergrößert. Welche konkreten Maßnahmen schlägt Ihre Partei vor, um Österreich an die Spitze heranzuführen?

Wir betrachten die Digitalisierung als Chance für Österreich. Digitalisierung hat für uns mehrere Dimensionen:

  • Digitalisierung des Staates – sowohl was die Abläufe in der Verwaltung betrifft als auch die Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern
  • Infrastruktur für die Bürger sowohl Breitband als auch mobiler Zugang zum Internet
  • Ausbildung und Vorbereitung der Bürgerinnen und Bürger auf die Anforderungen einer digitalisierten Welt
  • Rechtliche Rahmenbedingungen und entsprechende Schwerpunktsetzung für eine digitale Wirtschaft

Um die Potentiale der Digitalisierung bestmöglich nutzen zu können, wollen wir den von der letzten Bundesregierung begonnenen Weg der gesamtstaatlichen Kraftanstrengung hin zu einer erfolgreichen digitalen Zukunft fortsetzen. Mit Digital Austria wurde eine erfolgreiche Initiative und Dachmarke für erfolgreiche Digitalisierung in Österreich geschaffen, die auf Basis eines strategischen Aktionsplans die Digitalisierung in unserem Land vorantreibt. Parallel dazu braucht es Anstrengungen etwa im Bildungsbereich: Mit dem neuen Schulfach „Digitale Grundbildung“ wird ein breites Spektrum von digitalen Kompetenzen vermittelt, aber auch die weitere Verbesserung digitaler Infrastruktur an Schulen oder ein IT-Schwerpunkt an Hochschulen ist zentral. Darüber hinaus sind der bereits erwähnte flächendeckende Breitbandausbau sowie der Ausbau der neuen Plattform oesterreich.gv.at für uns von großer Bedeutung. 
 


Neben dem flächendeckenden Angebot von gigabit-fähigen Anschlüssen bis 2030 und der Erstellung und Umsetzung einer entsprechenden Breitbandstrategie ist es notwendig, die Forschungs- und Technologieförderung zu erhöhen und entsprechende Schwerpunkte (z.B. künstliche Intelligenz) zu setzen.


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Grundlage dafür ist eine sehr gute Bildung. Die letzte Bundesregierung hat bereits Maßnahmen ergriffen, die auf Grund der Kürze noch kein messbares Ergebnis liefern können. Wenn der Weg entsprechend weiterbestritten wird – auch wieder mit einem positiven Bekenntnis zur Leistung – dann wird sich Österreich nicht nur in diesem Ranking verbessern.


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Österreich kommt hier nur langsam voran. Der Abstand zu den besten Ländern wird immer größer, während andere Länder hier verstärkt Maßnahmen setzen und aufholen. Konkrete Maßnahmen sind in unterschiedlichen Bereichen vonnöten. Der Ausbau von Breitband/5G muss stärker vorangetrieben werden. Der Fachkräftemangel im IKT-Bereich muss bekämpft werden. Dafür braucht es eine MINT-Initiative, um den Zugang zu Berufen in diesem Bereich attraktiver und einfacher zu machen. Die Lehre soll in Module gegliedert und laufend evaluiert werden, damit unsere Jugend passgenaue und relevante Inhalte lernt und veraltete Techniken der Vergangenheit angehören. Im Bereich der Verwaltung sollen digitale Dienste für die Gründung von Unternehmen und für laufende Geschäftstätigkeit verbessert und weiter ausgebaut werden, um mühselige Behördengänge einzusparen.


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Breitband flächendeckend ist zwingend erforderlich – wie auch immer die Technologie dahinter aussieht. Weiters erfordert es eine Digitalisierungsoffensive bei den KMUs. Der Ansatz der WKO in Verbindung mit dem Infrastrukturministerium war bisher einer der möglichen Ansätze. Leider wurde das Fördervolumen viel zu früh ausgeschöpft und bisher wurde wenig nachgereicht. Aber auch die großen Player am Markt sind gefordert hier Angebote zu schaffen, die auch aus rechtlicher Sicht, Stichwort DSGVO, KMU-gerecht sind. Open Source ist in diesem Zusammenhang ebenfalls ein Stichwort. Der IT-Sektor und die digitalen Angebote sind für KMU in vielen Fällen undurchschaubar, weil wichtige Entscheidungsgrundlagen fehlen. Hier ist der Bildungsbereich gefordert ebenfalls Angebote zu schaffen. Ein PC-Führerschein ist zu wenig für eine funktionierende Wirtschaft von Klein- und Mittelbetrieben.


Erstens ist jedenfalls die bereits genannte Schaffung eines geeigneten Biotops – also der Ausbau von Breitbandverfügbarkeit, Förderung von Breitbandnutzung und Sicherung der Netzneutralität – nötig. Zweitens hinkt Österreich vor allem bei der Adaption auf digitale Produkte und Abläufe hinterher, wie auch im DESI Index betont wird – etwa bei der schwachen Nutzung von Big Data oder Cloud-Diensten. Hier birgt die KMU-lastige Struktur der österreichischen Wirtschaft zusätzliche Herausforderungen. Anders als bei großen Unternehmen mit eigenen IT-Abteilungen fehlen in kleineren Betrieben für die Entwicklung digitaler Lösungen oft Ressourcen oder die Zeit. Um KMU dabei zu unterstützen, braucht es Fördergelder und einen niedrigschwelligen Ansatz. Der bis 2017 existente Kreativwirtschaftsscheck war beispielsweise ein unbürokratischer Einstieg für viele KMU für die erstmalige Anwendung neuartiger digitaler Technologien. Dieses Programm wird seit 2018 nicht mehr angeboten, stattdessen setzte die abgesetzte Regierung gerne auf Beratungsprogramme. Freilich ist ein Beratungsgespräch nett, aber im Jahre 2019 und bei brennendem Hut ist praxisnäheres Denken und Handeln angebracht. Als Nachfolge für den erfolgreichen Kreativwirtschaftsscheck wäre ein unbürokratischer Digitalscheck für KMU mit konkreten digitalen Problemstellungen anzubieten. Da kann man sich durchaus was beim Liechtensteiner Digitalscheck-Modell (der neben Beratungs- und Investkosten auch Trainings- und Schulungskosten fördert) oder der Wiener "Wien Digital" Förderung abschauen.


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Wir wollen die offene Architektur des Netzes bewahren und damit das Potential für Innovation und Entwicklung fördern. Dazu gehört auch der verstärkte Einsatz freier Software bzw. Open-Source-Software. Der Zugang zu Internet und Computern soll für alle als Teil des Existenzminimums bzw. der Teilhabe am kulturellen und politischen Leben gewertet werden. Die IT-Infrastruktur aller Schulen muss ausgebaut werden und digitale Kompetenz im Bildungssystem vermittelt werden.


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Wir müssen mehr in Bildung investieren, statt unsere Bildungseinrichtungen auszuhungern. Das fängt bei Volks- und Mittelschulen an und endet bei Universitäten und Erwachsenenbildung. Alle Einrichtungen müssen mit breitbandigen Anschlüssen, moderner Hard- und Software ausgestattet werden. Das Lehrpersonal muss auch und umso mehr im digitalen Bereich fortgebildet und Lehrpläne müssen laufend evaluiert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. 
Gerade an Schulen erreicht man einen großen Teil der Bevölkerung und kann dort gezielt auf die umfangreichen Möglichkeiten und Chancen, aber auch auf die Gefahren des Internets hinweisen. 
In ländlichen Gebieten hinkt Österreich bei der Breitbandversorgung noch massiv hinterher, das Stadt-Land-Gefälle ist hoch. Wir fordern, wie oben erwähnt, eine staatliche Infrastrukturgesellschaft, die sich um den schnellst möglichen Glasfaser-Netzausbau kümmert. 
Der Digitalisierungsgrad der Wirtschaft lässt zu wünschen übrig. Unter anderem durch den schleppenden Breitbandausbau begründet braucht es aber auch ein faires Steuersystem mit gleicher Besteuerung aller Marktteilnehmer (siehe Punkt 3.). Die Bereitstellung von grundlegenden digitalen Services (wie bspw. Onlineshops) und die Unterstützung bei der Installation und Wartung durch die jeweiligen Interessensvertretungen oder direkt von staatlicher Seite würden die Situation verbessern. 
Im Bereich der digitalen öffentlichen Dienste sind wir auf einem guten Weg. Eine weitere Integration der unterschiedlichen Systeme – unter Einhaltung des Datenschutzes – ist aber unumgänglich.


7. Die ÖVP/FPÖ-Regierung hat sich bis zuletzt für eine digitale Ausweispflicht ausgesprochen. Halten Sie diese Bestrebungen für gerechtfertigt?

Jüngste Fälle von herabwürdigenden Postings gegen Frauen zeigen die Notwendigkeit klarer Spielregeln im Netz auf. Denn klar ist: Hass und Gewalt im Netz dürfen nicht ohne Konsequenzen bleiben und das Internet kann und darf kein rechtsfreier Raum sein. In der digitalen Welt müssen die gleichen Prinzipien gelten wie in der realen Welt. Den Betroffenen soll Schutz und Prävention durch eine digitale Ausweispflicht geboten werden. Opfer im Netz müssen die Möglichkeit bekommen, bei Rechtsverletzungen die Identität der Täter zu kennen. Eine allfällige Lüftung der Identität würde jedoch nur im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erfolgen. Daher stehen wir hinter dem eingebrachten Gesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz.


Das Internet darf kein Platz von Gewalt und diskriminierenden, rassistischen oder frauenfeindlichen Hassbotschaften sein. Der beste Weg zur Qualitätssicherung von Debatten im Internet ist eine intensive Moderation. Nur dadurch kann unerwünschtes Verhalten im Internet verhindert werden. Plattform-Anbieter sind stärker in die Pflicht zu nehmen. Wir sprechen uns gegen eine Klarnamenpflicht oder Ausweispflicht bei der Registrierung aus, da die Erfahrung zeigt, dass Hassbotschaften in sehr vielen Fällen bereits jetzt mit Klarnamen gepostet werden. Daher braucht es andere Maßnahmen.


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Es war das starke Bestreben der ÖVP, diese „digitale Ausweispflicht“ einzuführen. Die FPÖ hält die geltende Gesetzeslage für ausreichend. Denkbar wäre eine kleine Ergänzung im E-Commerce-Gesetz im § 18. Dort könnte analog dem ORF-Gesetz die Verpflichtung aufgenommen werden, Name und Adresse anzugeben. Den von Medienminister Blümel in Begutachtung geschickte Gesetzesentwurf halten wird für nicht durchdacht und überschießend.


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Der Vorschlag der ehemaligen Regierungsparteien, einen Ausweiszwang im Internet einzuführen war nicht nur EU-rechtswidrig, sondern auch nicht dazu geeignet, einen respektvolleren Umgang in Onlineforen und eine bessere Durchsetzung von Rechtsansprüchen zu erreichen. Vielmehr brauchen wir die effektive Durchsetzung von bereits bestehendem Recht gegenüber internationalen Internetunternehmen. Es braucht eine Verankerung von psychischer Gewalt und verbaler sexueller Belästigung als Straftatbestand und die Justiz muss mit entsprechenden Mitteln für mehr Personal und spezialisierte Stellen ausgestattet werden, um eine schnelle Verfolgung zu gewährleisten. Außerdem brauchen wir mehr und bessere Maßnahmen zur Medienkompetenz, sowohl in der Schule als auch in der Erwachsenenbildung. Letztlich soll sich Österreich auf europäischer Ebene für eine vernünftige Ausgestaltung der E-Evidence-Verordnung einsetzen, anstatt auf nationale Alleingänge zu setzen.


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Nein! Die BVT-Affäre hat uns gezeigt, was passiert, wenn Geheimdienste im Sinne der Politik agieren und gleichzeitig auch noch dilettieren. An diesem Punkt sind die Bürgerrechte in Gefahr. Jeder einzelne Österreicher und jede Österreicherin hinterlässt schon heute immense digitale Spuren und hat kaum Kontrolle darüber. Eine Ausweispflicht führt in letzter Konsequenz zu einem Kontrollstaat. China mit seinen „erzieherischen“ Maßnahmen muss uns hier ein warnendes Beispiel sein.


Nein, die vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Gegenteil als demokratiegefährdend zu bewerten. Das Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit darf nicht an die Bedingung geknüpft werden, sich mit Klarnamen und privater Adresse zu registrieren. In Bezug auf Hass im Netz, den die ÖVP/FPÖ-Regierung angeblich damit bekämpfen wollte ist zu sagen, dass der größte Teil der Hasspostings unter Klarnamen verfasst wird. Jene, die tatsächlich anonym bleiben wollen, würden das auch mit der Klarnamenpflicht bewerkstelligen können. Für Plattform- und Forenbetreiber wäre die Registrierungspflicht ein enorm großer Aufwand mit entsprechenden Sicherheitsrisiken. Kleine Webseiten dagegen, zum Beispiel Fake-News-Plattformen, sind von dem Gesetz ausgenommen. Das führt dazu, dass rechte Hetz-Portale wie unzensuriert.at keine Registrierungspflicht treffen würde. Der Gesetzesvorschlag ist aus grüner Sicht in mehreren Punkten verfassungswidrig und klar abzulehnen. 


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Ein „digitales Vermummungsverbot” ist unverhältnismäßig, schränkt das Recht auf Privatsphäre ein und schützt vor allem die Opfer nicht. Wir halten davon nichts.


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In Österreich gibt es keine Ausweispflicht, also brauchen wir auch keine digitale Ausweispflicht. Unabhängig davon werden die vordergründig angestrebten Ziele nicht erreichbar sein, dafür aber eine Unzahl an Problemen auftauchen. Die digitale Ausweispflicht wäre ein massiver Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre. Viele Randgruppen und Aktivisten würden aus Angst vor Repressionen und Verfolgung ihre Stimme im Internet nicht mehr erheben. Kinder und Jugendliche würden sich in einem für sie neuen Medium ohne Schutz eines Pseudonyms bewegen. Abgesehen von diesen Punkten wäre ein digitales Vermummungsverbot eine Schwächung des Wirtschaftsstandortes Österreich. Die Umsetzung ist aufwendig, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen schwierig und viele User würden schlicht und einfach zu ausländischen Anbietern wechseln.


8. Wie kann die Rechtsdurchsetzung im Online-Bereich verbessert werden, ohne dabei die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger massiv zu beschneiden und einen Überwachungsstaat zu schaffen? 

Jede Maßnahme im Interesse der öffentlichen Sicherheit muss einer Güterabwägung unterliegen, sowie der Zielsetzung und rechtsstaatlichen Prinzipien entsprechen. Klar ist, in den letzten Jahren ist die terroristische Bedrohung in der Europäischen Union massiv angestiegen. Auch in Österreich spüren wir dies. Organisierte Banden oder terroristische Vereinigungen nutzen dabei ebenso die Möglichkeiten modernster Technologie. Daher müssen wir unseren Ermittlungsbehörden das notwendige Rüstzeug geben, damit sie diese auch bekämpfen können. Dies ist klar anlassbezogen und es muss durch Rechtsschutzmaßnahmen sichergestellt werden, dass kein Eingriff in die verfassungsrechtlich gewährten Grundrechte stattfindet.


Hass und Gewalt im Internet muss entschieden entgegengetreten werden. Strafbares Verhalten muss auf einfachem Wege zur Anzeige gebracht werden können. Hierzu braucht es eine Aufstockung und Schulung des Personals bei Polizei und Justiz.
Wir brauchen neben verbesserten Möglichkeiten zur Verbrechensbekämpfung klare und starke Schranken für den Eingriff der nationalen Staatlichkeit, einen starken Datenschutz und effektive Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene. Gleichzeitig müssen wir überlegen, wie weit die Freiheit von Großkonzernen gehen darf, Unmengen von Daten zu sammeln.


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Siehe Frage 7


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Weniger Anonymität und mehr Überwachung führen nicht zu mehr Sicherheit oder einem zivilisierteren Umgang im Netz, sondern schränken unsere Freiheit ein und gefährden Demokratie und Rechtsstaat. Das bedeutet aber nicht, dass es keine Regeln geben soll. Wir fordern klare und einheitliche Gesetze, die online wie offline gelten und notfalls mit der nötigen Härte durchgesetzt werden. Es bringt nichts, ständig neue Gesetze auf den Weg zu bringen, wenn die bereits geltenden nicht durchgesetzt werden. Für eine effektive Durchsetzung von geltendem Recht im Internet braucht es eine bessere Ausstattung der Justiz. Zusätzlich braucht es eine Verankerung von psychischer Gewalt und verbaler sexueller Belästigung als Straftatbestand und entsprechend spezialisierte Stellen zur Verfolgung. Letztlich soll sich Österreich auf europäischer Ebene für eine vernünftige Ausgestaltung der E-Evidence-Verordnung einsetzen, damit die Rechtsdurchsetzung über nationale Grenzen hinweg einfacher wird.


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Rechtsdurchsetzung wovon? Eines Urheberrechts mit den Wurzeln im 18. Jahrhundert? Löschung von Hasskommentaren? Wiederbetätigung? Auf diese Frage kann es keine pauschale Antwort geben. Zentrales Element müssen die Grundrechte sein. Hier bedarf es entsprechender Ausdifferenzierung bei den Gesetzen. Das wird sich nicht vermeiden lassen.


Die Staatsanwaltschaft muss dringend mit mehr Ressourcen für Ermittlungen im online Bereich ausgestattet werden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum – dieses Verständnis kann nur hergestellt werden, wenn Straftaten im Netz auch tatsächlich verfolgt werden können. Es braucht umfangreiche Schulungen für Polizei und Justiz, um die Funktionsweisen von Internetplattformen zu verstehen und Straftaten effizient verfolgen zu können. Zudem müssten Verfahren beschleunigt werden – unter den derzeitigen Rahmenbedingungen scheitert die Rechtsdurchsetzung immer wieder daran, dass die Anträge der Justiz zu spät bei den Plattformen eintreffen und beispielsweise IP-Adressen schon gelöscht sind. Jedenfalls notwendig ist, dass für Plattformen wie Facebook, Google und Twitter auch in Österreich Zustellungsbevollmächtigte eingesetzt werden.


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Bei der Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz muss es vor allem um den Schutz der Opfer gehen. Maßnahmen wie digitale Ausweispflichten, massives Speichern von Nutzerdaten, ein Verbot von Pseudonymen etc. sind unverhältnismäßig und unwirksam. Gleichzeitig gefährden sie freie Diskussion, bestehende Diskussions-Plattformen und können politische AktivistInnen gefährden.
Beratungsorganisationen wie ZARA oder die Opferschutzorganisation Weisser Ring halten die Maßnahmen für ungeeignet hinsichtlich des Opferschutzes. Es gibt eine Reihe von Alternativvorschlägen wie auch jene der ISPA, die zeigen, dass es keinen Überwachungsstaat braucht, um gegen Hass und Hetze im Netz vorzugehen und die Opfer zu schützen.


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Ein mehr an Überwachung und Zensur ist zwar ein Wunschtraum vieler „Law and Order“-Politiker, bringt aber in der Realität wenig und beinhaltet ein hohes Missbrauchspotential. 
Was wir brauchen sind mehr IT-Spezialisten und geschultes Personal bei Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten und nicht zuletzt beim Gesetzgeber. Ein Mehr an internationaler Zusammenarbeit, klare, aber sinnvolle Regeln für Plattformbetreiber und präventive Maßnahmen wie Awareness-Bildung und Aufklärung der Bevölkerung.


9. Der VfGH beschäftigt sich gerade mit Teilen des Sicherheitspakets, u. a. dem Bundestrojaner. Wo sehen Sie die Stärken und Schwächen des von den Kritikern als Überwachungspaket bezeichneten Maßnahmenbündels?

Der rasante technologische Fortschritt erfordert eine Anpassung der gesetzlichen Ermittlungsmöglichkeiten, um die Handlungsfähigkeit der österreichischen Behörden sicherzustellen. Daher wurde im vergangenen Jahr das angesprochene Sicherheitspaket beschlossen. Wir müssen unsere Behörden mit maßvollen, aber notwendigen Instrumenten ausstatten, um Terror und schwerste Verbrechen aufklären zu können. Dazu zählte auch ein Schließen bisheriger Gesetzeslücken. Wenn Verbrecher vom Telefon auf verschlüsselte Kommunikation wie Skype oder WhatsApp umsteigen, dann kann die polizeiliche Überwachung nicht mehr stattfinden. Die Justiz muss auf diese Informationen im Anlassfall zugreifen können, etwa um diese Daten als Beweis für die Strafverfolgung nutzen zu können. Auch die Anlassdatenspeicherung ist nur auf Anordnung der Staatsanwaltschaft und nach richterlichem Beschluss ausschließlich bei Verdacht von besonders schweren Straftaten möglich und auf den Anschluss einer bestimmten Person beschränkt.


Die SPÖ hat sowohl den Bundestrojaner wie auch andere Bestimmungen dieses Pakets vor den Verfassungsgerichtshof gebracht, damit dieser die verfassungsrechtlichen Bedenken, die wir gegen diesen Gesetzesbeschluss haben, überprüft. Für die SPÖ ist insgesamt der Eingriff in das Recht auf Privatsphäre zu weitgehend, wobei aus datenschutzrechtlicher Sicht dabei zwei Maßnahmen hervorzuheben sind:
Eine verstärkte Videoüberwachung des öffentlichen Raums führt dazu, dass Privatheit im öffentlichen Raum kaum mehr möglich ist, da die Sicherheitsbehörden Zugriff zu allen von Rechtsträgern des öffentlichen oder des privaten Bereichs, sofern letzteren ein öffentlicher Versorgungsbereich zukommt, gespeicherten Ton- und Bilddaten erhalten (§ 53 Abs. 5 SPG). Ergänzend dazu erhalten die Behörden aber auch direkten Zugang zu den Aufnahmezentren und dürfen an Ort und Stelle diese Daten in Echtzeit streamen. Für den Datenzugriff genügt schon der Zweck der Vorbeugung wahrscheinlicher Angriffe.
Diese Maßnahmen kombiniert mit Gesichtserkennungsprogrammen führen zu einer beinahe lückenlosen Überwachung jeder Person im öffentlichen Raum und damit zu einer maßlosen Einschränkung des Grundrechts auf Privatheit.

Darüber hinaus werden in Zukunft aber auch Fahrzeuge und deren Lenker sowie die Beifahrer großflächig durch beispielsweise die Kameras der ASFINAG erfasst und die dabei entstandenen Daten gespeichert (§ 54 Abs. 4b SPG). Auch diese Daten stehen in Zukunft den Sicherheitsbehörden unter denselben Voraussetzungen zur Verfügung. An diesem Beispiel lässt sich deutlich zeigen, dass eine positive Überwachungsmaßnahme im Sinne der Verkehrssicherheit und des Schutzes von Menschenleben nunmehr auch für völlig andere Zwecke – nämlich die umfassende Überwachung der Bürgerinnen und Bürger – verwendet werden soll.


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Man muss der Exekutive auch das notwendige Rüstzeug geben, um Kriminalität und Terrorismus effektiv bekämpfen zu können. Unbegründete Massenüberwachung ist aber strikt abzulehnen.


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Diese Maßnahmen sind komplett unverhältnismäßg, daher haben wir sie vor den VfGH gebracht. Das Überwachungspaket hat die regelrechte Besessenheit der ÖVP-FPÖ-Regierung mit dem Sammeln von Daten, Überwachung und Bespitzelung der Bevölkerung gezeigt. Anstatt sich für die Sicherheit der Menschen einzusetzen, passiert genau das Gegenteil. Die in dem Sicherheitspaket enthaltene anlasslose Vorratsdatenspeicherung lehnen wir grundsätzlich ab. Der Bundestrojaner ist eine extrem teure und missbrauchsanfällige Maßnahme. Privatsphäre und Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes dürfen nicht leichtfertig am Altar vermeintlicher Sicherheit geopfert werden. Bevor wir weiterhin in teure, technisch und ethisch fragwürdige Maßnahmen Geld pumpen, müssen wir uns anschauen, wie wirksam die aktuellen Maßnahmen sind. Wir NEOS werden auch weiterhin gegen exzessive Überwachung der Bürgerinnen und Bürger kämpfen.


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Das Beispiel Martin Balluch hat uns gezeigt, wie Gesetze, die bewusst oder unbewusst falsch angewendet wurden, einen Menschen in seiner Existenz vernichten können. Der Bundestrojaner darf nicht zum willfährigen Werkzeug einer politisch gesteuerten Exekutive werden. Dessen Einsatz muss auf entsprechenden Rechtsgrundlagen basieren und der sogenannte Bundestrojaner darf ohne richterliche Genehmigung und Kontrolle nicht eingesetzt werden. Maximale Bürgertransparenz bei gleichzeitiger maximaler Amtsverschwiegenheit ist ein Zustand, der nicht hingenommen werden kann. Letztlich zielt das Überwachungspaket darauf ab, die Freiheit der Menschen in diesem Land einzuschränken.


Wir sehen das Überwachungspaket sehr kritisch. Bevor neue Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden, ist es dringend notwendig, bereits bestehende Überwachungsmöglichkeiten auf ihre Wirksamkeit und Effektivität zu überprüfen. Es ist dringend davon abzuraten, neue Überwachungsmaßnahmen einzuführen, ohne die Überwachungsgesamtrechnung anzugehen. Die Einführung des Bundestrojaners stellt ein Sicherheitsrisiko für uns alle dar. Durch das Ausnützen von Sicherheitslücken zur Aufklärung gewisser Straftaten hat der Staat ein Interesse daran, dass diese Sicherheitslücken von mobilen Geräten nicht geschlossen werden. Diese Sicherheitslücken können aber nicht nur vom Staat, sondern auch von Cyberkriminellen ausgenützt werden und somit die Sicherheit von uns allen gefährden. Wir unterstützen daher den im Parlament liegenden Initiativantrag zur Rücknahme des Bundestrojaners.


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Wir sehen in den sogenannten Sicherheitspaketen schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte. Abgesehen von der fragwürdigen Wirksamkeit haben wir Bedenken bei der technischen Umsetzung und deren Folgen für die IT-Sicherheit. Angesichts der heutigen technischen Möglichkeiten ist die Gefahr einer Gedankenpolizei a la George Orwells Roman „1984” erschreckend konkret.


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Wir sind grundsätzlich gegen die anlasslose Massenüberwachung der österreichischen Bevölkerung und lehnen daher das Überwachungspaket als Ganzes ab. Wir wollen nicht, dass Österreich in einen Polizei- und Überwachungsstaat umgebaut wird. Auch sehen wir die Sicherheit der IT-Infrastruktur gerade durch Maßnahmen wie den Bundestrojaner gefährdet. Immerhin werden existierende Schwachstellen aktiv ausgenutzt, anstatt sie dem Hersteller zur Behebung zu melden. Abgesehen von verfassungsrechtlichen Bedenken und der möglichen Unvereinbarkeit mit EU-Recht entstehen auch enorme Kosten durch die teils eingriffsintensiven Maßnahmen, ohne die Sicherheit tatsächlich zu erhöhen.


10. Welche Schritte werden Sie nach einem erfolgreichen Einzug ins Parlament setzen, um das Internet und die digitale Wirtschaft zum Nutzen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch der Unternehmen zu fördern? 

Wir wollen Österreich zum digitalen Herzen Europas entwickeln. Zum Einem durch Weiterentwicklung der Verwaltung zu einer modernen Anlaufstelle für Bürger und Bürgerinnen. Zum Anderem wollen wir die digitalen Kompetenzen aller Altersgruppen fördern, um die Fachkräfte und Unternehmer von morgen auszubilden und gleichzeitig die digitale Kluft zu schließen. Diesen begonnen Weg wollen wir im Parlament und in der nächsten Regierung weiterführen.


Es bedarf einer klaren Schwerpunktsetzung im Bereich der Forschungs- und Technologiefinanzierung durch ein Forschungsfinanzierungs-Gesetz, das einen Wachstumspfad vorsieht und langfristige Budgets der Förderagenturen sowie der Forschungseinrichtungen beinhaltet.


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Sofern der Wähler der FPÖ ein ausreichendes Vertrauen schenkt und damit auch die Basis für eine Fortführung der erfolgreichen Regierungsarbeit 2018/19 liefert, werden wir den begonnenen richtigen Weg fortführen.


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In vielen Bereichen herrschen außerdem nach wie vor Rechtsunsicherheit und Durchsetzungsdefizite von geltendem Recht. Die Politik steht oft wie gelähmt daneben und schafft es nicht, Antworten auf gegenwärtige und zukünftige regulatorische Herausforderungen zu finden. Das Recht muss online wie offline gelten, klar und nachvollziehbar sein, sowie angemessen durchgesetzt werden. Das betrifft sowohl die großen Plattformen als auch neue Technologien und disruptive Dienste. Die beste und wichtigste Digitalisierungspolitik ist aber Bildungspolitik. Es reicht nicht, Schulbücher durch Tablets zu ersetzen. Wie wir heute leben und vor allem in Zukunft leben werden, ist derzeit im Unterricht kaum abgebildet. Wir wollen Österreich zum Innovation-Leader machen und dafür braucht es nicht nur gute Informatiker und Mathematiker. Auch der kritische Umgang mit Software und Information will gelernt sein und ist wichtiges Rüstzeug für die Informationsgesellschaft.


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Die Digitalisierung war bisher mit Ausnahme der Bürger*innenüberwachung kein besonderes Thema in der Politik. Im Parlament gilt es zuerst ein breites Bewusstsein bei allen Fraktionen und Parlamentarier*innen zu schaffen. Denn ohne klare Vorstellungen zur Digitalisierung wird Österreich früher oder später auf dem Abstellgleis landen. Dann können einige der bisher genannten Projekte in Angriff genommen werden. Solange Tempo 140 im Infrastrukturministerium wichtiger ist als die Datenautobahn, solange wird Österreich in den Rankings weiter zurückfallen. 
Dabei ist auch die Zusammenarbeit, nicht die Lobbyarbeit, von Anbietern, Wirtschaft und Konsumentenschutz mit dem Parlament gefragt. Die Schaffung einer Bürger*innenplattform zum Thema Digitalisierung wäre ebenfalls hier dringend notwendig.


Als erstes: Neben Bürger*innen und Unternehmen kann die Digitalisierung uns auch helfen, die Klimakrise zu meistern. Für eine Konkurrenzfähigkeit der Bahnlogistik inklusive autonomen Transports auf der letzten Meile sind vollintegrierte digitale Lösungen genauso Voraussetzung wie für ein stabiles Stromnetz bei 100% Ökostrom-Einsatz. Darüber hinaus gilt es, zwei Ziele zu erreichen: Erstens, eine flächendeckende Versorgung Österreichs mit Breitbandinternet unter möglichst effizientem Einsatz öffentlicher Gelder. Und zweitens: da die beste Infrastruktur nur etwas bringt, wenn alle sie nutzen können, brauchen wir Grundregeln für den Sinn und Zweck des Internets in Österreich. Damit sind beispielsweise Netzneutralität, ein Nein zur Dauerüberwachung oder die unbedingte Durchsetzung der Pressefreiheit (Stichwort Uploadfilter und Leistungsschutzrecht) gemeint.


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  • Einsatz Freier Software/Open Source
  • Besseres und mehr freies WLAN
  • Breitbandförderung, vor allem für den ländlichen Raum
  • Förderung gemeinnütziger Initiativen und Non-Profit Kooperationen
  • Aktives Auftreten gegen den Überwachungswahn

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Hier möchten wir auf die unter Frage 6 beschriebenen Maßnahmen verweisen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist Open Data. Wissen vermehrt sich, wenn man es teilt. Wissen, das an staatlichen Institutionen generiert wird oder das der Staat direkt finanziert, muss für alle Marktteilnehmer unbeschränkt und kostenlos verfügbar sein. Freies Wissen steigert die Chancengleichheit und fördert die Wirtschaft im Ganzen.