In einem Brief an Landeshauptmann Pröll erhebt die ISPA schwere Bedenken gegen den Entwurf des Sendeanlagenabgabengesetzes, da durch dieses Gesetz die Entwicklung des Internet in Niederösterreich nachhaltig beeinträchtigt werden könnte.
Nach dem Wortlaut des Gesetzes würden Sendeantennen aller „Betreiber von Mobilfunkkommunikationsnetzen“ vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst sein, das heißt neben den Betreibern von Mobiltelefonnetzen auch Anbieter von drahtlosem Internetzugang (WLAN, WLL, WIMAX, UMTS, usw.). Die zusätzliche finanzielle Belastung dieser Anbieter steht im krassen Gegensatz zu den Bemühungen des BMVIT und des Landes Niederösterreich, im Rahmen der Breitbandinitiative den Ausbau des Internet-Zugangsangebotes in Niederösterreich zu fördern. Gerade in infrastrukturell schlecht ausgebauten Regionen stellt der Internetzugang über Funktechnologien die einzig wirtschaftliche Variante dar. Das Sendeanlagenabgabengesetz könnte dem weiteren Ausbau solcher Netze, die zu einem großen Teil von kleinen regionalen Anbietern zur Verfügung gestellt werden und die von dieser Abgabe finanziell überfordert würden, nachhaltig schaden.
Dadurch wären alle Bemühungen der Politik und der Wirtschaft ernsthaft in Frage gestellt, die das Ziel haben der Bevölkerung von Gebieten, die auf Grund ihrer geografischen Lage infrastrukturell benachteiligt sind (digital divide), den Zugang zur Informationsgesellschaft zu ermöglichen.
Auch die Ausnahmebestimmung mit einer Sendeleistungsuntergrenze ist nicht geglückt. Aus der Vorschrift geht zum Beispiel nicht hervor, welche Art von Sendeleistung gemeint ist und sie lässt auch die schnelle technologische Entwicklung gänzlich unberücksichtigt. Eine Abgrenzung anhand der Sendeleistung ist außerdem mit dem Gesetzeszweck des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes nicht wirklich vereinbar.
Angesichts der angesprochenen Einwände fordert die ISPA das Land Niederösterreich auf, das Sendeanlagenabgabengesetz in der vorliegenden Form nicht zu erlassen. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Niederösterreich sollten jedenfalls Sendeanlagen für die Bereitstellung von breitbandigem Internetzugang nicht abgabepflichtig sein, da sonst die Maßnahmen im Rahmen der Breitbandinitiative gefährdet wären. Niederösterreich würde sich mit einem solchen Gesetz den Weg in die Informationsgesellschaft, wie er von der Europäischen Union, dem Bund, aber auch von den anderen Bundesländern vorgezeichnet wird, nachhaltig verbauen.
Dr. Kurt Einzinger
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