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24.02.2009

Schutz für Daten von Internetnutzern!

ISPA fordert weiter richterliche Kontrolle bei der Nutzerdatenbeauskunftung

Der Verband der Österreichischen Internet Anbieter (ISPA) weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass die Herausgabe von Information zu Nutzerdaten gegenüber Privaten insbesondere auf Basis der Regelungen des Urheberrechtsgesetzes (§ 87b Abs 3 UrhG) möglicherweise gegen EU-Recht verstößt und empfiehlt seinen Mitgliedern bis zu einer Klarstellung durch den nationalen Gesetzgeber oder den EuGH (Europäischen Gerichtshof) derartige Anfragen nicht zu beauskunften.

Andreas Wildberger, ISPA-Generalsekretär, erklärt: „Bereits im November des Vorjahres hat die ISPA ihr Positionspapier zur Beauskunftung aktualisiert und damit für ihre Mitglieder klare Richtlinien gegenüber den jeweiligen Auskunftsbegehren von Behörden oder Privaten dargelegt.“ Das Papier ist auf der ISPA-Website für die österreichische Internetwirtschaft jederzeit zugänglich und erleichtert insbesondere kleineren Unternehmen ohne Rechtsabteilung die juristisch korrekte Behandlung von Auskunftsbegehren an den Provider.

Zurzeit macht beispielsweise ein Vorarlberger Anwalt mit einem Auskunftsbegehren für die Deutsche DigiProtect von sich reden. Im Brief der Anwaltskanzlei wird zwar auf eine, generell die Beauskunftung betreffende, OGH-Entscheidung aus dem Jahr 2005 Bezug genommen, allerdings wird darauf „vergessen“, dass sich aktuell die Fragen, wer als Vermittler zu sehen ist und unter welchen Umständen zu beauskunften ist, als Vorlagefragen beim Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung befinden. Daher kann nicht von einer klaren Rechtslage, die für eine rechtskonforme Beauskunftung notwendig wäre, ausgegangen werden. Die ISPA empfiehlt derartige Anfragen nicht zu beauskunften.

Wie schon im Vorjahr – als die Telekom Austria aufgrund der Nutzerdatenbeauskunftung gegenüber eines anderen Vorarlberger Anwalts in die Medien kam – wird auch nun wieder für diese Auskunft eine Aufwandsentschädigung geboten und gleichzeitig gedroht, dass bei Nichtbeauskunftung Schadenersatzansprüche geltend gemacht würden.

Die Content-Anbieter der österreichischen Internetwirtschaft distanzieren sich von derartigen Abmahn-Geschäften, wie diese von DigiProtect scheinbar systematisch geführt werden. Wildberger: „Es geht um ausgewogene Ansprüche der Content-Anbieter und -Nutzer. Überzogene Klagen oder gar Drohbriefe gegen Mitglieder stellen kein probates Mittel dar um die gemeinsamen Ziele zu erreichen. Die ISPA steht für moderaten Umgang im Rahmen des bewährten Urheberrechts. Die illegalen und wirtschaftlich orientierten Raubkopierer, welche allerdings kaum in Österreich zu finden sind, sollen bekämpft werden, die Nutzerrechte und damit auch die Möglichkeit zu einer Privatkopie aber auch durchgesetzt werden.“

Über ISPA:

Die ISPA – Internet Service Providers Austria – ist der Dachverband der österreichischen Internet Service-Anbieter und wurde im Jahr 1997 als eingetragener Verein gegründet. Ziel des Verbandes ist die Förderung des Internets in Österreich und die Unterstützung der Anliegen und Interessen von rund 200 Mitgliedern gegenüber Regierung, Behörden und anderen Institutionen, Verbänden und Gremien. Die ISPA vertritt Mitglieder aus Bereichen wie etwa Access, Services, Hosting und Content und fördert die Kommunikation der Markt-Teilnehmer untereinander.

ISPA Rückfragehinweis:

Dr. Andreas Wildberger
ISPA Internet Service Providers Austria
Währingerstraße 3/18
A-1090 Wien, AUSTRIA
tel.: +43 1 409 55 76
e-mail: andreas.wildberger (a) ispa.at

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