„Die Interpretation der Evaluierungsdaten zur Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie geht nicht weit genug“, kommentiert ISPA Generalsekretär Andreas Wildberger die mit sieben monatiger Verspätung erschienene Analyse der Europäischen Kommission. Der Bericht zeige, wie heterogen die bisher erfolgten Richtlinien-Umsetzungen seien. Mit der hauchdünnen Faktenlage, die eher einem Fleckerlteppich als einer soliden Datenbasis gleiche, versuche man nun die von Anbeginn fragliche Sinnhaftigkeit der Maßnahme zu begründen. „Die Law and Order-Fraktion hat sich offenbar durchgesetzt – denn würde man dieselben Daten strenger interpretieren, könnte man auch die Abschaffung der Richtlinie empfehlen. Dazu raten wir auch eindringlich“, so Wildberger weiter.
Wie der heute veröffentlichte Evaluierungsbericht der Europäischen Kommission zur Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie zeigt, sind die nationalen Umsetzungen in Bezug auf die Begründung der Speicherungspflicht, die Aufbewahrungsfrist, vor allem aber auch hinsichtlich des Zugriffs auf die einmal gespeicherten Vorratsdaten äußerst heterogen. Im Bericht kommt zu Tage, dass vom Richtervorbehalt bis zur reinen Schriftlichkeit des Auskunftsbegehrens hier alles möglich ist. „Genau diese Zugriffsregelung wäre aber der Knackpunkt jeder Umsetzung“ so der ISPA Generalsekretär. „Wir haben deswegen beispielsweise für die österreichische Regierungsvorlage massiv den Richtervorbehalt für jede Beauskunftung eingefordert, um Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit zu garantieren“, erläutert Wildberger.
Im Evaluierungsbericht wurde auch das Alter der Vorratsdaten zum Zeitpunkt der Abfrage überprüft. Dabei wurde evident, dass in 90 Prozent der Fälle die Daten maximal sechs Monate alt waren. „Viele dieser Daten gibt es bei Providern für Verrechnungszwecke ohnehin während dieses Zeitraums“, erklärt der ISPA Generalsekretär. Dass der Schritt zu einer europaweiten generellen verdachtsunabhängigen Speicherverpflichtung, wie sie die Richtline zur Vorratsdatenspeicherung vorsieht, überzogen ist, würden nun also auch die Fakten zeigen.
„Damit ist aber klar“, schließt Wildberger, „dass es ausreichen würde, die bereits existierenden Informationspflichten von Providern gesetzlich zu vereinheitlichen und den Zugriff eindeutig und transparent zu regeln. Damit würde man auch das gleiche Maß an Schutz und Sicherheit erreichen wie ohne die Vorratsdatenspeicherung. Die Kommission sollte daher auch den Mut aufbringen, dies öffentlich zu kommunizieren und die Richtline jetzt abschaffen. Der Zeitpunkt dazu war nie günstiger.“
Mag. Edith Michaeler
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