„Das letzte Wort ist garantiert noch nicht gesprochen. Jubelmeldungen des VAP sind daher definitiv zu früh“, kommentiert ISPA Generalsekretär Andreas Wildberger die Presseaussendung des VAP zur einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien. UPC wurde darin auferlegt, kino.to und dazugehörige IP-Adressen zu sperren.
„Die geforderten Sicherungsleistungen zeigen, dass durchaus damit gerechnet wird, dass diese Entscheidung im weiteren Instanzenzug revidiert werden wird.“, so der ISPA Generalsekretär. Der Instanzenzug sei nach der kino.to-Verfügung des Wiener Handelsgerichts offen.
„Provider zur Kontrolle der transportierten Inhalte zu verpflichten, ist völlig unangebracht. Das ist, wie wenn die ASFINAG verpflichtet werden sollte, AutobahnnutzerInnen zu kontrollieren, ob schwarz kopierte DVDs im Kofferraum transportiert werden. Denn die ASFINAG macht den Transport der DVDs erst möglich. Warum erhält die ASFINAG keine einstweilige Verfügung?“ fragt Wildberger.
„Die Energie, die die Verwertungsindustrie in die Durchsetzung von nicht internetfiten Rechten steckt, sollte sie lieber dafür verwenden, internettaugliche Urheberrechtsmodelle zu erarbeiten. Damit wären innovative Content-Geschäftsmodelle möglich und die ständige Kriminalisierung von Millionen NutzerInnen hätte ein Ende“, schließt der ISPA Generalsekretär.
Mag. Edith Michaeler
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