Pressemitteilungen

zurück
23.05.2014

Stopline Jubiläumsveranstaltung: Wo liegt der Schlüssel zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet?

15 Jahre Stopline, Meldestelle gegen Kinderpornografie und Nationalsozialismus: Aus diesem Anlass lud Stopline am 21.5.2014 zu einer Veranstaltung ins Wiener MuseumsQuartier. Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Einrichtungen diskutierten, was es braucht, um Kinderpornografie im Internet weiterhin effektiv und erfolgreich zu bekämpfen. Der Konsens war, dass dies nur gemeinsam möglich ist – doch auch die Rahmenbedingungen müssen kontinuierlich verbessert werden.

Stopline, ISPA, Saferinternet.at, das Bundeskriminalamt, 147 Rat auf Draht und ECPAT: Sie alle präsentierten im Rahmen der Veranstaltung ihre Lösungsansätze zur effektiven Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet. Die Organisationen gehören zu den wichtigsten Playern im Land, wenn es darum geht, das Internet sicherer zu machen und Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu schaffen.

Zusammenarbeit als Erfolgsfaktor

Barbara Schloßbauer, Leiterin der Meldestelle gegen Kinderpornografie und Nationalsozialismus im Internet, stellte die 15-jährige Erfolgsgeschichte von Stopline dar: Über 41.000 Meldungen hat sie seit ihrer Gründung bearbeitet, 2013 war mit 6.070 Meldungen das meldungsstärkste Jahr. 98% der illegalen Inhalte betreffen Kinderpornografie, die fast immer außerhalb von Österreich gehostet wird. „In 92% der Fälle haben wir eine ausländische Partner-Hotline, an die wir die Meldung weiterleiten und die in ihrem Land aktiv wird“, so Schloßbauer. Was sie sich wünscht, um noch effektiver zu arbeiten? „Wir brauchen eine einheitliche Gesetzgebung international und Hotlines in allen Ländern, damit wir Kinderpornografie weltweit effizient bekämpfen können.“

Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA, machte auf die schwierige Rolle der Internet Service Provider aufmerksam, die von verschiedenen Seiten Druck ausgesetzt sind. Einerseits müssen sie die Rechte ihrer Kundinnen und Kunden wahren, andererseits bei Rechtsverstößen unter Umständen aktiv werden. Allerdings kann die Beurteilung, was gegen Gesetze verstößt, auf keinen Fall Aufgabe der Provider sein. „Deswegen ist es, speziell wenn es um Kinderpornografie und NS-Wiederbetätigung geht, wo eine schnellstmögliche Löschung der Inhalte durchgeführt werden soll, umso wichtiger, dass eine externe Stelle wie Stopline die rechtliche Beurteilung des Materials vornimmt.“ Schubert sieht den Schlüssel zum Erfolg in der Kooperation zwischen Meldestellen, Behörden und den Internet Anbietern sowie klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen. „Ich wünsche mir, dass die Zusammenarbeit aller Beteiligten weiterhin so hervorragend funktioniert, sowie Rechtssicherheit für die Provider.“

Jürgen Ungerböck von der Kinderpornografie-Meldestelle des Bundeskriminalamts schilderte anhand eines aktuellen Ermittlungsfalles, wo die Fahnder an Grenzen stoßen: Täter können geschickt über Verschlüsselung und TOR-Netzwerke ihre Identität verschleiern, auch der relativ kurze Zeitraum von 6 Monaten, über den Vorratsdaten in Österreich gespeichert werden bzw. der Umstand, dass es in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung gibt, kann die Ermittlungen behindern. Manche hilfreiche Möglichkeiten der verdeckten Ermittlung, wie sie z.B. in der Schweiz existieren, sind in Österreich vom Gesetzgeber nicht gedeckt. Was für ihn in der gesamten Diskussion wichtig ist? „Bei allen Differenzen im Detail dürfen wir das große Ganze nicht aus den Augen verlieren, das Wohl des Kindes und sein Schutz vor Missbrauch.“

Aufklärung und Prävention muss verstärkt werden

Geht es um die Internet-Userinnen uns -User selbst, ist Aufklärung und Schulung im verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien ein Muss, wie Barbara Buchegger von Saferinternet.at betont. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit liegen heute auf Cybermobbing, Sexualität im Internet und dem Schutz der Privatsphäre. Der pädagogische Ansatz verändert sich von der „Bewahrungspädagogik“ in Richtung „Empowerment“, Kinder und Jugendliche sollen selbst lernen, wie sie in gewissen Situationen richtig reagieren. Hier sieht sie großen Nachholbedarf in den Schulen: „Medienbildung und der Umgang mit digitalen Medien muss in der Schule gelernt werden und dort fix verankert sein. Jede Lehrerin und jeder Lehrer sollte diese Kompetenzen vermitteln können.“

Ähnliche Erfahrungen macht auch Birgit Satke vom Notruf 147 Rat auf Draht. Auch bei ihren Beratungsgesprächen mit Kindern und Jugendlichen dreht sich viel um Cybermobbing, Sexting und Grooming. Für sie ist es wichtig, dass das Thema in der Öffentlichkeit noch präsenter wird, denn nur so erfahren betroffene Jugendliche, Eltern und Lehrende, wo sie Hilfestellung erhalten. „Auch die Politik und die Schule müssen sich dieser Thematik viel mehr annehmen“, so Satke.

Gesetze müssen an die Realität angepasst werden

Abschließend zeigte Katrin Lankmayer von ECPAT die zum Teil paradoxe Gesetzesregelung zum Thema Kinderpornografie auf. „Für heutige Phänomene wie Sexting, wo Jugendliche freiwillig Bilder von sich erstellen und posten, sind die aktuellen Gesetze zum Teil nur bedingt anwendbar.“ Sie plädiert für eine genauere Definition und Unterscheidungen zwischen primärem und sekundärem Sexting. Auch die Frage, ob dieses Thema nicht im Jugendschutz statt im Strafgesetzbuch besser aufgehoben wäre, wirft sie auf. Ihre Forderung: „Wir brauchen eine Regelung mit Augenmaß, die die unterschiedlichen Tatbestände klar definiert. Aber das muss unbedingt mit Präventionsarbeit Hand in Hand gehen.“

In einer Sache waren sich die Diskutantinnen und Diskutanten jedoch einig: Alle müssen an einem Strang ziehen, die Lösung liegt in einem Mix von verschiedenen Maßnahmen, konkret Zusammenarbeit, Aufklärung und Prävention sowie die Anpassung der Gesetze an die Realität. Selbst wenn es in Detailfragen unterschiedliche Ansichten gibt, darf das gemeinsame Ziel, der Schutz der Kinder, nicht aus den Augen verloren werden.

zurück