Der Begriff Open Data generiert derzeit viele Schlagworte und sorgt zudem für jede Menge Schlagzeilen: Das Amtsgeheimnis soll fallen, dafür soll in Hinkunft auch in Österreich ein sogenanntes Informationsfreiheitsgesetz sorgen. Open Government Data soll mehr Transparenz bringen und gleichzeitig die Bürgerrechte stärken. Public Sector Information und das Informationsweiterverwendungsgesetz sollen die Wirtschaft und damit auch die Internetwirtschaft beflügeln.
Aber wer profitiert wirklich und vor allem wie? Wo liegen die Chancen und was sind die Schattenseiten von Open Data? Welche Schritte müssen gesetzt werden, damit Open Data den Nutzen bringt, von dem alle schwärmen und wie groß ist dieser Nutzen tatsächlich? Wo liegen die Stolpersteine und wer oder was sind die „Bremser“? Und wie sieht es dabei mit dem Datenschutz aus? Unter der Leitung von ISPA Vorstand Nikolaus Futter und mit reger Publikumsbeteiligung diskutierten Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen am vergangenen Donnerstag die brennendsten Fragen rund um Open Data und Informationsfreiheit.
In über 80 Ländern gibt es bereits Gesetze zur Transparenz der Verwaltung, die den Bürgern Zugang zu amtlichen Informationen gewähren. In Österreich steht das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz zwar auf der politischen Agenda, aber derzeit ist das Amtsgeheimnis, also geradezu das Gegenteil, in der Verfassung verankert. Laut Josef Barth, Gründer des Forum Informationsfreiheit werden hierzulande Fragen an Politik und Verwaltung gern mit zwei Gegenfragen beantwortet: Erstens, "Wer sind Sie eigentlich?" Und zweitens, "Warum wollen S' denn das wissen?!" Aus seiner Sicht muss für einen offenen, demokratischen Staat beides irrelevant sein. „Es muss reichen Bürger zu sein, um wissen zu dürfen. Denn Informationsrechte sind Bürgerrechte - und die muss man sich von einer in Österreich immer noch regierenden Informationsaristokratie leider erst erkämpfen“, zeigt sich Barth unzufrieden.
Der Vorsitzende des Datenschutzrates Johann Maier ist hier zurückhaltender, sieht doch der Datenschutzrat im vorgeschlagenen Grundrecht auf Zugang zu Informationen grundsätzlich ein Spannungsverhältnis zum Grundrecht auf Datenschutz. Im Rahmen von Veröffentlichungen ist für Maier daher stets eine Interessensabwägung zwischen diesen beiden Grundrechten erforderlich. „Jedenfalls setzt das Grundrecht auf Datenschutz einem umfassenden Informationsaustausch Grenzen, da die Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen wie etwa der Schutz der Privatsphäre oder Berufs-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie darüber hinaus auch noch völkerrechtliche und unionsrechtliche Verpflichtungen zu berücksichtigen sind“, erläutert der ehemalige Nationalratsabgeordnete die Datenschutzseite von Open Data.
Für Dieter Zoubek, Leiter des Arbeitskreises Open Data im Fachverband UBIT der WKÖ hingegen sollten öffentliche Daten ohne Ermessensspielraum einzelner Behörden immer öffentlich zugänglich sein, sofern keine gesetzlichen Hinderungsgründe bestehen wie etwa Datenschutz und Staatssicherheit. „Allerdings sollte die Anwendung von Hinderungsgründen liberal ausgelegt werden. Datenschutz wurde zu lange als Ausrede vorgebracht“, relativiert Zoubek. Der Unternehmer ist auch überzeugt, dass öffentliche Zugänglichkeit nicht kostenlose Zugänglichkeit heißen muss. „Bei vielen Datenbeständen kann es gesellschaftspolitisch sinnvoll sein, sie gegen Entgelt öffentlich zu machen.“
Das sieht Peter Parycek, Leiter des Zentrums für E-Government der Donau-Universität Krems, nicht ganz so: „Offene frei nutzbare Daten werden die zentrale digitale Ressource für Politik, Wirtschaft Verwaltung und Gesellschaft, von mobilen Applikationen, über Visualisierungen bis hin zur Prognose der zeitnahen Zukunft.“ Er weist auf das Projekt „Open Data Portal“ hin, das allen eine Plattform bietet, um Daten zu verlinken, Daten einzustellen und die Daten zu nutzen sowie die daraus entstandenen Services zu präsentieren.
Marion Breitschopf, Mitglied im Executive Board der Open Knowledge Foundation Austria, möchte die Politik in die Pflicht nehmen. „Die Verantwortung für open data liegt nicht im Verwaltungsbereich, sondern bei der Politik. So ist es doch bemerkenswert, dass das Parlament auf der Plattform data.gv.at genau null Datensätze publiziert hat“, kritisiert Breitschopf.
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