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25.01.2016

EU-Parlament sieht Wettbewerb und Rechtssicherheit als Investitionsmotoren - ISPA begrüßt klare Positionierung

Das EU-Parlament hat in seinem am 19. Jänner 2016 beschlossenen Bericht „Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt“ seine Standpunkte und Empfehlungen zur „Strategie zum digitalen Binnenmarkt für Europa“ der EU-Kommission dargelegt. Dabei spricht sich das Parlament unter anderem sehr klar für Wettbewerb, die Förderung innovativer Geschäftsmodelle sowie für die Beibehaltung der derzeitigen Haftungsregelungen für Internet Service Provider aus.

Im Mai 2015 hat die EU-Kommission ihre Strategie für den digitalen Binnenmarkt präsentiert. Durch die Umsetzung von sechzehn konkreten Vorschlägen sollen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen in ganz Europa ein verbesserter Zugang zu digitalen Waren und Dienstleistungen und faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, damit digitale Netze und innovative Dienste gedeihen können. Auf diese Weise soll das Wachstumspotenzial der europäischen digitalen Wirtschaft ausgeschöpft werden. Und dieses Potenzial ist enorm: Aus Sicht der Kommission könnten durch den digitalen Binnenmarkt jährlich 415 Milliarden Euro erwirtschaftet und hunderttausende Arbeitsplätze geschaffen werden. In seinem 129 Punkte umfassenden Bericht hat sich das EU-Parlament nun detailliert mit den Vorhaben rund um den digitalen Binnenmarkt auseinandergesetzt.

Anbietervielfalt hat positive Auswirkungen für Verbraucher und Unternehmen

Dabei hält das Parlament unter anderem ganz klar fest, dass mehr Wettbewerb schon bisher zu höheren Investitionen in die Infrastruktur, zu mehr Innovationen sowie zu einer größeren Auswahl und zu niedrigeren Preisen geführt hat. Daher plädiert es für Wettbewerbsvorschriften, die Anbietervielfalt fördern und dem Entstehen von Oligopolen auf europäischer Ebene entgegenwirken. Für Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA, ist das besonders erfreulich: „Im ersten Entwurf der EU-Kommission zum digitalen Binnenmarkt war noch davon die Rede, dass zwei, am besten noch europaweit agierende, Internet-Access-Anbieter pro Mitgliedstaat ausreichend seien. Vor dem Hintergrund, dass wir in Österreich rund 400, vorwiegend kleine, Access-Provider haben, die derzeit auch noch das sprichwörtlich letzte Tal mit Internet versorgen, wäre dies natürlich ein Horrorszenario. Umso mehr begrüßen wir es, dass sich auch das EU-Parlament so deutlich für die Förderung des Wettbewerbs einsetzt und vor den negativen Auswirkungen von Oligopolen oder gar Monopolen auf Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch auf Unternehmen und Start-ups warnt.“

Aktuelle Regelungen zur Haftung sind zukunftssicher und fördern Innovation

Das EU-Parlament betont in seinem Bericht auch, dass die begrenzte Haftung von sogenannten Vermittlern – das sind Provider, die lediglich Infrastruktur oder Dienste zur Verfügung stellen und auf die transportierten oder gespeicherten Inhalte keinen Einfluss haben – nicht nur für den offenen Charakter des Internets, sondern auch für die Grundrechte, die Rechtssicherheit und für Innovation von wesentlicher Bedeutung ist. Die diesbezüglich in der E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahre 2000 definierten Bestimmungen sind aus Sicht des Parlaments weiter zukunftssicher und daher vollkommen ausreichend. Für Schubert erscheint es vor diesem Hintergrund sehr unwahrscheinlich, dass die EU-Kommission in nächster Zeit Gesetzesvorschläge macht, die die Haftungsposition für Provider verschlechtern, und hofft, dass die Sichtweise des EU-Parlaments auch in laufenden Initiativen in Österreich ihren Niederschlag findet.

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