Wien. Seit einigen Tagen erhalten österreichische Unternehmen, darunter auch Internet Service Provider, Mahnschreiben einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei. Genauer gesagt von einer Anwaltskanzlei, die es gar nicht gibt. Denn nach derzeitigen Informationen existiert an der angegebenen Adresse weder dieses Büro, noch ist das Unternehmen in entsprechenden Registern eingetragen. Dies hat mittlerweile auch die Berliner Rechtsanwaltskammer bestätigt und empfiehlt auf das Schreiben nicht zu reagieren. Im Schreiben wird den adressierten Unternehmen vorgeworfen, dass sie durch unerlaubte Verwertung eines Filmes das Urheberrecht verletzt hätten und durch eine Zahlung von 950,- Euro von einer Klage abgesehen werde.
Die ISPA sieht während der letzten Jahre einen Anstieg von Klagsdrohungen in Zusammenhang mit angeblichen Verletzungen des Urheberrechtes im Internet. Häufig sind Unternehmen davon betroffen. Vor allem Internet Service Provider erhalten neben derartigen Abmahnungen auch zahlreiche Sperraufforderung für Seiten mit angeblich illegalen Inhalten, wogegen sie bereits seit Jahren gerichtlich ankämpfen. Die große Rechtsunsicherheit rund um das Urheberrecht spielt jedoch auch Betrügern in die Hände, wie das aktuelle Beispiel zeigt. Die ISPA fordert daher vom Gesetzgeber, die Rechtssicherheit für Nutzerinnen und Nutzer, aber auch für Internet Service Provider zu erhöhen und darauf hinzuwirken, die komplizierten und praxisfernen Regelungen des Urheberrechts verständlicher zu gestalten.
Internet Service Provider (ISP) sind sich ihrer Verantwortung sehr bewusst, denn sie verarbeiten eine Vielzahl an Daten ihrer Kundinnen und Kunden. Deshalb ist es besonders wichtig, dass sich ISP als „Schutzwall“ gegen Auskunftsbegehrlichkeiten aller Art sehen und diese seit Jahren erfolgreich bekämpfen. An wen Auskunft über Kundinnen und Kunden und ihre IP-Adressen gegeben wird, fasst Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA zusammen: „In Österreich erfolgt eine Beauskunftung von IP-Adressen durch die Provider ausschließlich gegenüber Strafgerichten sowie bestimmten Behörden, wie Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft, sofern es hierzu eine gesetzliche Grundlage im Telekommunikationsgesetz gibt. Eine Auskunft an Privatpersonen, Unternehmen oder Anwaltskanzleien ist daher nicht erlaubt und wird von den Providern auch nicht erteilt und strikt abgelehnt.“
Vor Kurzem hat die Europäische Kommission mit einem Vorschlag aufhorchen lassen, der eine „Modernisierung“ des Urheberrechts auf digitaler Ebene sein soll, jedoch für die ISPA einen eklatanten Rückschritt darstellt. Die ISPA als Vertreterin der österreichischen Internet-Wirtschaft setzt sich konsequent für einen Urheberrechtsrahmen ein, der die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärkt und die Entwicklung innovativer Online-Dienste fördert. Für die ISPA sind zwei wesentliche Entwicklungen alarmierend, die im Entwurf der Kommission festgehalten sind: Einerseits sollen Hosting Sites dazu gezwungen werden zu prüfen, ob Uploads allfällige Urheberrechtsansprüche verletzen, andererseits wird mit dem geplanten Leistungsschutzrecht der Grundsatz der freien Verlinkung im Internet untergraben. „Anstatt das Urheberrecht endlich internetfit zu machen, soll es nach den Vorstellungen der EU-Kommission so gestaltet werden, dass sowohl auf Hosting-Anbieter eine Mehrbelastung als auch auf Nutzerinnen und Nutzer sowie auf innovative Online-Anbieter ein rechtlicher Graubereich zukommt“, so Maximilian Schubert abschließend.