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12.09.2018

Geplante EU-Urheberrechtsrichtlinie bremst Digitalisierung

Das EU-Parlament hat den Vorschlag für eine neue EU-Richtlinie zum Copyright angenommen. Die Parlamentarier entschieden sich gegen eine erneute Diskussion und stimmten für den vorliegenden Entwurf, der ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger und letztendlich auch Upload-Filter mit sich bringen wird.

„Das Urheberrecht muss an die modernen Ansprüche der digitalen Welt angepasst werden. Das Ergebnis der heutigen Abstimmung richtet sich jedoch nach veralteten Strukturen und bremst somit den digitalen Fortschritt“, kritisiert Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA. „Das Urheberrecht ist in unserer Wissensgesellschaft von essenzieller Bedeutung, jedoch dürfen Rechtsstaatlichkeit, Innovation und Meinungsvielfalt nicht darunter leiden.“ Die sogenannten Reformvorschläge, die jetzt das EU-Parlament passiert haben, orientieren sich für Schubert an veralteten Geschäftsmodellen, obwohl sich Angebot und Nachfrage längst weiterentwickelt haben.

Wettbewerbsnachteile für Europa

Durch die Annahme des Vorschlags von Berichterstatter Axel Voss sieht die ISPA erhebliche Wettbewerbsnachteile für den Innovationsstandort Europa und letztlich für alle Userinnen und User. Um Artikel 13 der Richtlinie umzusetzen, bedarf es technischer Mittel, die verhindern, dass urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen wird. „Auch wenn das Wort Upload-Filter aus dem Entwurf gestrichen wurde, wird es dennoch auf diese hinauslaufen. Filter können aber nicht entscheiden, ob ein Werk zitiert oder parodiert wird, und werden daher im Zweifelsfall immer mehr blockieren als notwendig“, gibt Schubert zu bedenken. Dadurch werde nicht nur die Meinungsvielfalt eingeschränkt, sondern es würden auch die rechtsstaatlichen Prinzipien untergraben. Darüber, welche Inhalte im Internet illegal sind, dürfen aus Sicht der ISPA allein Gerichte entscheiden und nicht einzelne Unternehmen beziehungsweise Algorithmen.

Leistungsschutzrechte funktionieren nicht

„Die Idee des Leistungsschutzrechts hat schon in Deutschland und Spanien nicht funktioniert und wird auf europäischer Ebene ebenso kläglich scheitern“, ist Schubert überzeugt. Die Verlags- und Nachrichten-Branche müsse auf die Digitalisierung reagieren und neue Geschäftsmodelle für sich herausarbeiten, ein Leistungsschutzrecht sei dabei nicht förderlich, sondern wirke sich negativ auf die Innovationsleistung europäischer Unternehmen aus. Darüber hinaus gefährde es Wissensplattformen wie solche der Wikimedia Foundation.

Jetzt liegt es an der österreichischen Regierung, sich im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft für eine vernünftige Lösung im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer sowie der Internetwirtschaft stark zu machen.

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