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15.01.2019

TKK erteilt formlosen Sperraufforderungen klare Absage

Entscheidung der Regulierungsbehörde nach Selbstanzeige einiger Internet Provider regt gesetzliche Regelung an.

Das österreichische Urheberrecht ist ausgesprochen vage, wenn es darum geht, Internet Service Provider zum Sperren von Webseiten zu verpflichten, und beschäftigt auf Drängen der Betreiber seit rund zehn Jahren eine Vielzahl nationaler wie internationaler Gerichte. Seit Ende 2018 ist die rechtliche Auseinandersetzung um diese sogenannten Netzsperren nach einer Entscheidung der zuständigen nationalen Regulierungsbehörde Telekom-Control-Kommission (TKK) um eine schillernde Facette reicher: Zahlreiche Provider haben im Ringen um Rechtssicherheit bei der Behörde gegen sich selbst Anzeige erstattet mit dem Ziel, die Behörde zur Beschäftigung mit diesem äußerst kontroversiellen Thema anzuregen. „Die Entscheidung der Provider zur Selbstanzeige mag auf den ersten Blick verwundern. Die Selbstanzeige öffnet aber hoffentlich bei vielen mit dem Thema betrauten Personen die Augen dafür, wie unklar und geradezu besorgniserregend die Situation hierzulande ist“, kommentiert Maximilian Schubert, Generalsekretär der Internet Service Providers Austria (ISPA), diesen mutigen und ungewöhnlichen Schritt.

Konkret beschäftigte sich die Behörde mit der Frage, ob die formlose Aufforderung eines Rechteinhabers an einen Provider genügt, um eine Netzsperre durchzusetzen. Sie hat nun entschieden, dass jede Sperre ein Aufsichtsverfahren gegen den Provider nach sich ziehen wird, und, sofern keine gerichtliche Entscheidung vorliegt, sogar eine vollinhaltliche telekomrechtliche Prüfung durch die Behörde stattfinden muss. Einer formlosen Sperre auf Zuruf durch die Rechteinhaber wurde somit eine klare Absage erteilt. Vor diesem Hintergrund regt die Regulierungsbehörde an, für die Problematik der Netzsperren eine saubere gesetzliche Lösung mit einem geregelten Verfahren vorzusehen.

ISPA: Netzsperren sind Grundrechtseingriffe

Über die Deutlichkeit der TKK-Entscheidung zeigt sich Schubert erfreut und zufrieden: „Aus Sicht der ISPA ist damit ein weiteres, klares Signal gesetzt worden, dass Netzsperren einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellen. Sich in einer so sensiblen Angelegenheit auf ein formloses System der ‚Sperre auf Zuruf‘ zu verlassen, wie es sich die Rechteinhaber gewünscht haben, ist mit den Grundsätzen eines modernen Rechtsstaates schlichtweg unvereinbar. Es liegt nun am Gesetzgeber unter Wahrung der betroffenen Grundrechte eine Lösung zu finden, die den unterschiedlichen Interessen Rechnung trägt.“

Um in der Frage der Netzsperren endlich Klarheit zu schaffen, lautet die Forderung der Provider, dass eine unabhängige, richterliche Stelle vorab die Rechtmäßigkeit der Sperre bestätigt und gewährleistet, dass der Eingriff in zeitlicher als auch in technischer Hinsicht auf das absolut notwendige Minimum begrenzt wird. Zudem müssen Nutzerinnen und Nutzer klar nachvollziehen können, warum gesperrt wird, und dadurch die Möglichkeit bekommen, die Sperre direkt bei der entscheidenden Stelle zu bekämpfen. Ferner müssen die Provider für ihre Kosten entschädigt werden und vor allfälligen Klagen Dritter geschützt werden.

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