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03.10.2019

EuGH: weltweite Löschpflicht durch EU-Recht nicht geregelt

Eva Glawischnig-Piesczek vs. Facebook: ISPA rät zur Besonnenheit bei Rufen nach "Jurisdiktionsimperialismus" und automatisierten Filtertechnologien.

Die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Eva Glawischnig-Piesczek und Facebook zur geforderten weltweiten Löschung von herabwürdigenden und ehrverletzenden Postings bedeutet anders als bereits kolportiert keine weltweite Löschpflicht, sondern hält lediglich fest, dass das EU-Recht einer solchen nicht entgegensteht. "Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat in seinem weiteren Vorgehen nun jedenfalls die globalen Dimensionen seiner Entscheidung zu bedenken", rät ISPA Generalsekretär Maximilian Schubert zur Besonnenheit. "In Bezug auf die weltweite Anwendbarkeit österreichischen Rechts haben wir große Bedenken. Wenn sämtliche Inhalte im Netz gelöscht werden, die gegen irgendeine Rechtsnorm in irgendeinem Staat weltweit verstoßen, wäre das Internet wohl bald ein leerer und monotoner Raum. Wenn ein gegen nationales Recht verstoßender Inhalt auf der ganzen Welt gelöscht werden muss und diese Möglichkeit beispielsweise auch für China, den Iran oder Russland besteht, ist es leicht abzusehen, welche Folgen dieser ‘Jurisdiktionsimperialismus‘ auf die Freiheit im Internet haben würde", mahnt Schubert. 

Das europäische Höchstgericht hält fest, dass einem Betreiber einer Online-Plattform im Rahmen einer gerichtlichen Verfügung auferlegt werden kann, wortgleiche Postings zu identifizieren und zu entfernen. Dies gilt auch für sinngleiche Postings, sofern diese keine autonome Beurteilung durch die Plattform erfordern und anhand der Informationen in der gerichtlichen Verfügung mittels automatisierter Technologien ermittelt werden können. De facto bedeutet dies jedoch, dass sämtliche Inhalte nach bestimmten Kriterien automatisiert durchsucht werden müssen. "Von einer verhältnismäßigen Lösung kann hier im Gegensatz zu den Schlussanträgen des Generalanwalts im Juni keine Rede mehr sein", kommentiert Schubert. 

Die Umsetzung der zielgerichteten Überwachungspflicht nach inhalts- bzw. sinngleichen Postings erfordert, wie auch vom Gericht bewusst vorgesehen, automatisierte Überwachungs-technologien, die in ähnlicher Weise bereits in der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie angedacht wurden. "Als Gesellschaft müssen wir uns überlegen, ob wir in Zukunft ausschließlich ein vorab durch private Unternehmen gefiltertes Internet haben möchten", warnt Schubert. Vielmehr gilt es, endlich die notwendigen Investitionen zu tätigen, um die Rechtsdurchsetzung im Internet schneller, effizienter und für alle Beteiligten nachvollziehbar zu gestalten. "Zuständige Behörden müssen hinreichend ausgestattet, die Exekutive soll umfassend trainiert werden und die immer wieder diskutierte Schaffung einer spezialisierten Staatsanwaltschaft ist endlich umzusetzen. Wir fordern außerdem eine im Innenministerium angesiedelte zentrale Stelle für Anfragen an Plattformen, um Beweismaterial bestmöglich zu sichern. Andere Länder wie bspw. die Niederlande, in denen solche Maßnahmen bereits umgesetzt sind, haben deutlich mehr Erfolg beim Kampf gegen illegale Inhalte und Hass im Netz. Daran sollten wir uns in Österreich orientieren", benennt Schubert abschließend die dringend notwendigen nächsten Schritte.

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