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11.12.2019

ISPA begrüßt Aufhebung des Bundestrojaners

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist gut für die Cybersicherheit in Österreich

"Wir sind sehr zufrieden, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Bundestrojaner im Wesentlichen als verfassungswidrig aufgehoben hat,", kommentiert ISPA Generalsekretär Maximilian Schubert die heutige Entscheidung. "Auch wenn wir uns gewünscht hätten, dass die beständige und fundierte Kritik aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft bereits vor zwei Jahren ernst genommen worden wäre, sind wir froh, dass unseren Bedenken schlussendlich zugestimmt wurde und wir nun gemeinsam in einen Dialog zur Suche nach neuen Lösungen gehen können. Heute ist ein guter Tag für den Erhalt des Vertrauens der Nutzerinnen und Nutzer in die Cybersicherheit in Österreich, was uns als digitalen Wirtschaftsstandort stärkt“, führt Schubert aus.

Das Gericht hat ausdrücklich ausgesprochen, dass computergestützte Technologien zunehmend wichtige Mittel für die Persönlichkeitsentfaltung und private Lebensführung darstellen und Daten über die Nutzung dieser Systeme sensible Rückschlüsse über erhebliche Teile des Privatlebens des Nutzers bzw. der Nutzerin erlauben. Vor diesem Hintergrund hält Schubert fest, dass die Anpassung der Überwachungsmöglichkeiten an neue Technologien zu keinen unverhältnismäßigen Eingriffen in die Grundrechte der Bevölkerung sowie zu neuen Gefahren für die Cybersicherheit führen dürfen. „Vor diesem Spannungsfeld werden wir uns gemeinsam mit allen Stakeholdern weiterhin um ausgewogene Maßnahmen bemühen, denn in Österreich stehen Strafverfolgungsbehörden seit über 20 Jahren im vertrauensvollen Austausch und Interessensausgleich mit Internet Service Providern. Diese Zusammenarbeit setzen wir auch in Zukunft fort“, blickt Schubert in die Zukunft.

Grundrechtskonforme Verbesserungen

Eine grundrechtskonforme Verbesserung des Austausches zwischen Strafverfolgungsbehörden und den – oftmals in Drittstaaten sitzenden - Anbietern der betroffenen Messenger-Dienste könnte durch die Einrichtung einer spezialisierten zentralen Anlaufstelle (eines Single Point Of Contact: SPOC) auf Seiten der Behörden erreicht werden. Die Expertinnen und Experten einer solchen Stelle sollten nicht nur mit den oftmals komplexen Rechtsgrundlagen vertraut sein, sondern auch über das notwendige technische Know-how verfügen, etwa welche Daten bei Providern verfügbar sind.

In vielen Staaten sind derartige Einrichtungen bereits zum erfolgreichen Standard geworden, denn sie entlasten lokale Behörden und beschleunigen die Verfahren. In Österreich hingegen weisen Anfragen von Behörden an Internetplattformen im internationalen Vergleich eine unterdurchschnittlich niedrige Erfolgsquote auf. Das ist speziell in Hinblick auf den Opferschutz äußerst bedauerlich.

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