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09.12.2020

So funktioniert digitales Erben

ISPA Broschüre gibt Tipps zum Umgang mit dem digitalen Nachlass.

Ein großer Teil unseres Arbeits- und Privatlebens findet mittlerweile digital statt und besonders jetzt in Zeiten der notwendigen Reduzierung von physischen Kontakten bietet das Internet viele Alternativen. Immer mehr Menschen nutzen diese Möglichkeiten und profitieren von den digitalen Anwendungen. Die vermehrte Nutzung des Internets produziert jedoch auch mehr Daten als den meisten bewusst ist. Hier legt man ein neues Konto an, dort lädt man ein weiteres Fotoalbum hoch – den Überblick zu behalten ist nicht ganz einfach. Darüber hinaus machen sich die wenigsten Gedanken, was mit den digitalen Spuren passiert, wenn man einmal nicht mehr ist. „Vorsorge ist die beste Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wie das Bild aussieht, das von einem bleibt. Das erspart den Hinterbliebenen das Grübeln und im Extremfall einen langen Rechtsstreit“, gibt Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA – Internet ServiceProviders Austria, zu bedenken. Denn eindeutige gesetzliche Regelungen, wie mit dem digitalen Erbe umgegangen werden soll, gibt es nicht.

Rechtzeitige Vorsorge

Wenn man zu Lebzeiten keine Vorkehrungen getroffen hat, was mit dem digitalen Erbe passieren soll, müssen die Angehörigen den digitalen Nachlass regeln. Erschwert wird dies dadurch, dass die Angehörigen meistens nicht wissen, auf welchen Plattformen der oder die Verstorbene im Internet aktiv war und wie die Zugangsdaten für die diversen Online-Dienste lauten. Deshalb ist eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema sinnvoll, auch wenn es keinen konkreten Anlassfall gibt. „Nur wer selbst vorher festlegt, an wen welche Daten gelangen sollen und was damit geschehen soll, kann bestimmen, welches Bild von einem selbst über den eigenen Tod hinaus online bleibt“, rät Schubert.

ISPA Broschüre gibt Tipps

Der erste Schritt zur Vorsorge ist eine Dokumentation der Dienste, die man verwendet. Eine Liste aller Konten mit Benutzernamen bietet einen Überblick und kann beispielsweise bei einem Notar hinterlegt werden. So erspart man den Hinterbliebenen im Ernstfall viel Stress und Unklarheiten. Um bei den einzelnen Onlinediensten Konten löschen zu lassen, sind teils komplizierte Verfahren und Prozesse vorgesehen. Die Plattformbetreiber schützen sich mit diesen Regelungen vor Betrugsversuchen und verlangen deshalb spezielle Dokumente und Formulare. Die von der ISPA  im Rahmen des EU-geförderten Projekts Saferinternet.at herausgegebene Broschüre liegt mittlerweile in der neunten, aktualisierten Auflage vor und kann auf der ISPA Webseite kostenlos heruntergeladen werden.

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