Mit dem neuen TKG werden somit grundsätzlich die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um den Breitbandausbau in den nächsten Jahren voranzutreiben. Gleichzeitig warnt Kapper jedoch davor, dass sich die ebenfalls beschlossenen Änderungen betreffend die Wettbewerbsregulierung nachhaltig negativ auf den Markt auswirken können. „Die neuen Bestimmungen im Bereich der Wettbewerbsregulierung erlauben es dem marktbeherrschenden Unternehmen A1 Telekom, sich durch private Vereinbarungen aus den bestehenden Regulierungsauflagen zu stehlen“, führt Kapper aus. „Wir appellieren daher an die Regulierungsbehörde, bei der Anwendung dieser Bestimmungen mit äußerster Vorsicht vorzugehen, um eine nachhaltige Störung des Marktes zum Nachteil der vielen alternativen Anbieter am österreichischen Markt zu verhindern.“
Auch im Bereich der Verbraucherrechte sieht das neue Telekommunikationsgesetz zahlreiche Neuerungen vor, etwa in Bezug auf den Wohnsitzwechsel, die Informationspflichten des Anbieters oder den Anbieterwechsel. Darüber hinaus wird ein Großteil der Verbraucherrechte nun auch auf Klein- und Kleinstunternehmen ausgeweitet. Hier besteht jedoch noch erheblicher Erklärungsbedarf: „Unklar ist, wie die Internetprovider verifizieren sollen, ob ihre Unternehmenskundinnen und -kunden die Umsatz-Schwellenwerte über- bzw. unterschreiten und ob die neuen, zusätzlichen Rechte auch für Bestandskundinnen und -kunden zur Anwendung kommen oder nicht“, bemängelt ISPA Präsident Kapper. „Durch diese Änderungen sehen wir einen großen Aufwand auf die Branche zukommen. Für die Umsetzung auf Anbieterseite hätten wir uns daher etwas mehr Zeit gewünscht. Denn die Übergangsfristen für die Umsetzung der vielen Änderungen im Bereich der Konsumentenschutzrechte sind mit sechs Monaten in einigen Punkten doch relativ knapp bemessen,“ zeigt sich Kapper etwas enttäuscht.
Heftige Kritik seitens der Branche gibt es hingegen ob der verpassten Chance, das neue TKG zu nutzen, um endlich eine gesetzliche Lösung zur Administration von Netzsperren zu finden. Die betroffenen Unternehmen werden daher weiterhin alleine gelassen in einem Streit zwischen Webseitenbetreibern auf der einen und Rechteinhabern auf der anderen Seite, und verfügen über keine Möglichkeit, sich rechtskonform zu verhalten, ohne entweder das Risiko einer Verwaltungsstrafe oder die Prozesskosten für ein Zivilverfahren zu tragen.