Das Bundesministerium für Justiz übermittelt den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden, und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens
17. Juni 2005
an die E-Mail-Adresse kzl.L (a) bmj.gv.at. Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird das Bundesministerium für Justiz davon ausgehen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden.
Weiters wird ersucht,
Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.