Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich, den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (Strafrechtsänderungsgesetz StRÄG 2006), samt Erläuterungen mit dem Ersuchen zu übersenden, hiezu bis zum
12. Dezember 2005
Stellung zu nehmen (wenn möglich elektronisch an die Adresse kzl.l (a) bmj.gv.at).
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingelangt sein, wird angenommen, dass der Entwurf keinem Einwand begegnet.