Verordnung des Bundeskanzlers, mit der staatliche Tätigkeitsbereiche für Zwecke der Identifikation in E-Government-Kommunikationen abgegrenzt werden (E-Government-Bereichsabgrenzungsverordnung E-Gov-BerAbgrV)
In der Anlage übermittelt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst den Entwurf einer Verordnung des Bundeskanzlers, mit der staatliche Tätigkeitsbereiche abgegrenzt werden (Bereichsabgrenzungsverordnung - BerAbgrV), und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens 30. April 2004 (E-Mail-Adresse: v3post (a) bka.gv.at).
Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst davon ausgehen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden. Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35 / 1999, die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.