Die RTR-GmbH führt seit Herbst 2012 ein Marktdefinitions- bzw. Marktanalyseverfahren durch und hat im Frühjahr 2013 ihre Entscheidungsentwürfe präsentiert.
Die Europäische Kommission hat Anfang Mai „ernsthafte Zweifel“ an einer vorgeschlagenen Maßnahme geübt (M1.5; terminierde Mietleitungen). Die ISPA hat hierauf in einem Brief an die Europäische Kommission (vgl. Aussendung an die AGs vom 17.05.2013) sowie in einer Presseaussendung Position bezogen.
Die Europäische Kommission hat Ende Juli im Rahmen eines Beschlusses die Einleitung der zweiten Untersuchungsphase in zwei weiteren Märkten (physischer Zugang zu Netzinfrastruktur, Breitbandvorleistungsmarkt) beschlossen.
Die Kommission kritisiert darin primär die Methoden der Berechnung der Entbündelungsmiete und äußert Befürchtungen, dass ein zu geringes Entgelt
„den Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht [Anmerkung ISPA: A1TA] wahrscheinlich von effizienten Investitionen in neue, verbesserte Infrastruktur und von Innovationen (z. B.FTTC) abhalten … [würde]“.
Sie finden die Stellungnahme der ISPA sowie den Beschluss der EK am Ende dieser Webseite.
Die Stellungnahmen der ISPA zu den Entscheidungsentwürfen der TKK zu den Märkten M1.1, M1.2 sind auf der Webseite der ISPA verfügbar.