Das Bundeskanzleramt führte bis 23.05. eine öffentliche Konsultation über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz geändert wird, durch.
Der Entwurf sieht vor, die existierenden Verbreitungspflichten für Kabelnetzbetreiber um Reihungsvorgaben für elektronische Programmführer zu ergänzen. Speziell im Fokus ist hierbei die Präsenz österreichischer Inhalte auf den Programmplätzen 1 bis 10, welche nach Maßgabe im Gesetz genannter Faktoren (siehe Z 5, bzw. § 27a Abs. 3a) zu erfolgen hat. Eine angemes sene Hervorhebung von speziell auf ein österreichisches Publikum gerichteten TV-Programmen stellt eine Strategie zur Stärkung des Medienstandorts einerseits, aber auch der Medienlandschaft in Österreich andererseits dar.