Stellungnahmen

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30.06.2016

Status: abgegeben

BKA Konsultation: Änderung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste 

Das Bundeskanzleramt (BKA) führt bis 30.06. eine öffentliche Konsultation über den Vorschlag der EU-Kommission vom 25. Mai 2016 zur Änderung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten. 

Parallel zur Konsultation organisiert das BKA am 24.06. ein Treffen mit allen Stakeholdern für ein erster Meinungsaustausch im Hinblick auf die Festlegung der österreichischen Position in den Verhandlungen in der Ratsarbeitsgruppe. Dabei haben die Teilnehmer die Möglichkeit die wesentlichen Aspekte, die aus ihrer Sicht von Bedeutung sind, vorzubringen.

Das Konsultationsdokument enthält u.a. folgende Eckpunkte:

  • Seite 28, Art. 13: Anbieter von Abrufdiensten sollen hinkünftig in ihren Katalogen einen Mindestanteil europäischer Inhalte von 20 % anbieten. In dem Vorschlag wird außerdem klargestellt, dass die Mitgliedstaaten von in ihrem Land verfügbaren Abrufdiensten verlangen dürfen, einen finanziellen Beitrag zu europäischen Werken zu leisten.
  • Seite 29, Art. 28aff: Videoplattformen, die große Mengen an Videos organisieren und markieren, müssen Minderjährige vor schädlichen Inhalten (z. B. Pornografie und Gewalt) sowie alle Bürger vor Aufstachelung zum Hass schützen. Im Einzelnen vorgesehen sind Mechanismen, mit deren Hilfe die Nutzer schädliche Inhalte melden und anzeigen können, Altersüberprüfungssysteme oder Systeme zur elterlichen Kontrolle.
  • Seite 29, Art. 23: Mehr Flexibilität für Fernseherveranstalter bei der Gestaltung der Werbezeiten. Die Obergrenze eines Sendezeitanteils von 20 % zwischen 7 Uhr und 23 Uhr bleibt erhalten; anstelle der derzeit erlaubten 12 Minuten pro Stunde können die Fernsehveranstalter allerdings nun freier entscheiden, wann im Tagesverlauf sie Werbung zeigen. Fernsehveranstaltern und Anbietern von Abrufdiensten wird außerdem mehr Flexibilität beim Einsatz von Produktplatzierung und Sponsoring eingeräumt, solange die Zuschauer darüber informiert werden.
  • Seite 31, Art. 30ff: Stärkung der für die für audiovisuelle Medien zuständigen Regulierungsstellen.

Bitte finden Sie nachstehend das Konsultationsdokument sowie das Begleitschreiben des BKA.

Die Eckpunkte der Stellungnahme sind:

  • Hinweis, dass der Anwendungsbereich der AVMD-RL unangetastet bleiben soll
  • Anmerkung, dass das Haftungsregime der E-Commerce-RL nicht durch die AVMD-RL untergraben werden darf
  • Hinweis, dass die Überarbeitung der AVMD-RL die Entwicklung der digitalen Wirtschaft fördern soll, ohne dabei die Innovation in Europa zu hemmen
  • Betonung, dass Jugendschutz von Online-Plattformen sehr ernst genommen wird und bereits ausreichend sichergestellt wird
  • Hinweis, dass die finanzielle Verpflichtung zur Förderung europäischer Werke eine hohe Belastung für die Anbieter darstellt
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