Das Bundeskanzleramt führte eine öffentliche Konsultation zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, das Datenschutzgesetz erlassen und das Datenschutzgesetz 2000 aufgehoben wird (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018) durch. Das Gesetz dient der Durchführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in das nationale Recht wobei nur die unbedingt erforderlichen Regelungen der DSGVO im innerstaatlichen Recht durchgeführt werden, in allen sonstigen Teilen hat die Verordnung unmittelbare Geltung.
Die in der Verordnung ebenfalls vorgesehenen Öffnungsklauseln werden nur zu einem geringen Teil direkt im neuen DSG geregelt bzw. handelt es sich um Regelungsspielräume, die im neuen DSG bewusst nicht geregelt werden, da die DSGVO bereits eine Grundregel enthält, die – als allgemeiner Ansatz – grundsätzlich auch im nationalen Recht übernommen werden soll.
Die ISPA hat dazu eine Stellungnahme abgegeben. Deren Eckpunkte sind:
Zusammen mit 27 weiteren namhaften österreichischen Verbänden sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft hat sich die ISPA bezüglich des verkürzten Begutachtungsverfahrens in einem offenen Brief an Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen gewandt.