Das Bundeskanzleramt führte bis 22. Dezember eine öffentliche Konsultation des Entwurfs des Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetzes durch.
Mit dem Entwurf soll die bereits geltende Verordnung der EU zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte umgesetzt und das KommAustria-Gesetz geändert werden. Die Verordnung verpflichtet Hostingdiensteanbieter terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde nach Erlangen einer Entfernungsanordnung zu löschen bzw. den Zugang zu sperren.
Die Eckpunkte der ISPA Stellungnahme sind: