Das Bundeskanzleramt hat den Entwurf für einen Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz – NISG) veröffentlicht. Eine öffentliche Begutachtung des Entwurfs wurde bis 31.10.2018 durchgeführt.
Mit dem Gesetzesentwurf wird die europäische NIS-Richtlinie EU 2016/1148 in das nationale Recht umgesetzt und soll dafür sorgen, dass ein hohes Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen der in den Anwendungsbereich fallenden Einrichtungen erreicht wird. Die ISPA hat an den Sektorengesprächen – Digitale Infrastruktur im Bundeskanzleramt zur Umsetzung der NIS-RL teilgenommen, welche insbesondere der näheren Konkretisierung der von der NIS-RL erfassten Betreiber digitaler Infrastruktur (IXPs, DNS-Diensteanbieter sowie TLD-Name-Registries) dienten, welche im Rahmen einer Verordnung anhand von Schwellenwerten festgelegt werden.
Bei einer ersten Durchsicht sind uns folgende Eckpunkte aufgefallen:
AnwendungsbereichDie Eckpunkte der Stellungnahme sind: