Das Bundesministerium für Arbeit führte bis zum 15.07.2022 eine öffentliche Konsultation zum Ministerialentwurf 210/ME eines HinweisgeberInnen-Schutzgesetzes durch.
Die Eckpunkte der ISPA-Stellungnahme sind:
Die vorgesehene Speicherdauer von 30 Jahren für personenbezogene Daten ist überzogen.
Es sollte klargestellt werden, dass gleichwertige, bereits implementierte Hinweisgebersysteme weiterhin verwendet werden dürfen.