Das BMASGK hat den Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz (VBKG), das Telekommunikationsgesetz 2003 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden, veröffentlicht. Mit dieser Novelle sollen speziell die notwendigen nationalen Begleitmaßnahmen zur Umsetzung der EU-Verbraucherbehördenkooperationsverordnung („CPC-VO“) umgesetzt werden.
Die ISPA hat im Interesse ihrer Mitglieder eine Stellungnahme abgegeben. Die Eckpunkte sind wie folgt:
- Die Einbindung der TKK bei der Anordnung von Zugangssperren schafft die notwendige Rechtssicherheit.
- Die gesteigerte Transparenz von Zugangssperren ist begrüßenswert.
- Die Durchführungskosten sollen nicht ausschließlich durch die Unternehmen getragen werden.
- Die „Feststellung des Inhabers von Internetseiten“ ist durch § 6 Abs. 5 ausreichend umgesetzt.