Das Bundesministerium für Finanzen(BMF) führt bis 05.06. eine öffentliche Konsultation zum Entwurf eines Bundesgesetzes durch, mit dem u.a. das Finanzstrafgesetz(FinStrG) novelliert wird. Der Ministerialentwurf sieht eine Ausdehnung der Auskunftspflicht für Betreiber sowie der Dienste der Informationsgesellschaft (iSv E-Commerce-G) vor.
Der Novellenentwurf sieht u.a. folgende Änderungen vor (Seite 33 des Entwurfs):
Ausdehnung des Auskunftsanspruches auf Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft [u.a. Access-, Hosting-Anbieter] (S. 33, § 99 Abs. 3a)
Diese Bestimmung war bereits in der Novelle des FinStrG im Rahmen des Abgabenänderungsgesetz 2014 – 2. AbgÄG 2014 enthalten, wurde jedoch im Rahmen der Verhandlungen zum Gesetzesentwurf verworfen. Die ISPA hat letztes Jahr diesbezüglich eine Opens external link in new windowStellungnahme abgeben.
Die Eckpunkte der ISPA Stellungnahme sind unter anderem: