Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) führte bis 21.09.2022 eine öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Verordnung über die technische Ausgestaltung eines öffentlichen Warnsystems gemäß § 125 (5) TKG 2021 durch.
Die Eckpunkte der ISPA-Stellungnahme sind:
Mobile Virtuelle Netzbetreiber (MVNOs) sollten weitgehend vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen werden.
Es fehlen technische Details zur Umsetzung.
Aufgrund der Komplexität der Implementiernug dieses Systems ist eine Übergangsfrist erforderlich.
Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist ein Kostenersatz für die betroffenen Anbieter erforderlich.
Kooperationen unter Mobilfunkbetreibern sollten ausdrücklich ermöglicht werden.