Das Bundesministerium für Justiz führte bis 31. Jänner 2021 eine Konsultation des Entwurfs des Digital Services Act durch. Mit der Konsultation möchte das BMJ Input für die anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene einholen.
Die Eckpunkte der ISPA Stellungnahme sind:
Die Pflicht zur Löschung spezifischer Inhalte darf nicht das Verbot allgemeiner Überwachungspflichten untergraben
Die Ausgestaltung der trusted flagger Funktion sollte weiterhin den Unternehmen überlassen bleiben
Das Verhältnis der Transparenzmaßnahmen in Art 12 und 13 zu jenen in Art 4 VO 2120/2015 ist zu klären
Die Expertise der RTR-GmbH sollte bei der Umsetzung der Verordnung mit einbezogen werden
Die Beurteilung der „tatsächlichen Kenntnis“ der Rechtswidrigkeit eines Inhalts sollte weiterhin flexibel erfolgen
Online-Plattformen sollen nicht dazu veranlasst werden auf Eigeninitiative Daten ihrer Nutzer herausgeben zu müssen
Zugangssperren sollten, wenn, dann ausschließlich in Form von DNS-Sperren umgesetzt werden müssen