Das das Bundesministerium für Justiz führt bis 18. Jänner 2016 eine öffentliche Konsultation über einen Vorschlag für eine Verordnung zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltsdiensten sowie zur Mitteilung „Schritte zu einem moderneren, europäischeren Urheberrecht“ durch.
Mit der Verordnung soll es Abonnenten von Online-Inhaltediensten (z. B. Netflix) ermöglicht werden, während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen EU-Mitgliedstaat auf diese Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen („Portabilität“).
Die Mitteilung gibt die Pläne der Kommission über die weiteren Schritte zur Reform des europäischen Urheberrechts wieder. Sie kündigt drei weitere Regelungsvorschläge für Anfang 2016 (Ausnahmen und Beschränkungen zugunsten von Menschen mit Seh- und Lesebehinderungen), für Frühling 2016 (materielles Urheberrecht) sowie für Herbst 2016 (Rechtsdurchsetzung) an.
Der in der Mitteilung vorgestellte Aktionsplan der EU sieht vier Säulen vor:
Der Verband der europäischen ISPs hat sich bezüglich der Mitteilung bereits zurückhaltend positiv geäußert, jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Lösung von einzelnen Teilproblemen des Europäischen Urheberrechts nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass es diesbezüglich mutigerer Schritte bedarf.
Die Eckpunkte der Stellungnahme sind: