Das Bundesministerium für Justiz führte gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt bis 12. November eine öffentliche Konsultation des DSA-Begleitgesetzes durch. Mit dem Gesetz sollen zum einen die für die Umsetzung des Digital Services Acts notwendigen nationalen Begleitbestimmungen erlassen werden, zum anderen werden auch Neuerungen im Bereich der Finanzierung des RTR Fachbereichs Telekommunikation, der Verfolgung von Hass im Netz, der Auskunft über Nutzerdaten sowie auch der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Diensteanbietern und Strafverfolgungsbehörden vorgesehen. Darüber hinaus tritt das Kommunikationsplattformen-Gesetz mit 17. Februar 2024 außer Kraft.