Das Bundesministerium für Justiz führte bis 19.4.2023 eine öffentliche Konsultation eines Ministerialentwurfs eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 – UWG geändert werden, durch.
Die Eckpunkte der ISPA-Stellungnahme sind:
Die geplanten Strafverschärfungen sind alleine nicht ausreichend, um der wachsenden Bedrohung durch Cybercrime Einhalt zu gebieten. Hierzu bedarf es auch einer verstärkten internationalen Kooperation sowie eines weiteren Ausbaus des diesbezüglichen Fachwissens bei den Ermittlungsbehörden.
Angesichts der mit der Erhöhung der Strafrahmen einhergehenden zusätzlichen strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen wird es zu einer stärkeren Belastung der zur Mitwirkung daran verpflichteten Betreiber öffentlicher Kommunikationsdienste kommen. Aus diesem Grund sollte der seit 2004 nicht angepasste Kostenersatz in der Überwachungskostenverordnung des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) an die aufgetretene Inflation angepasst werden.