Stellungnahmen

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12.05.2016

Status: abgegeben

BMJ Konsultation: Quellen-TKÜ

Das Bundesministerium für Justiz führt bis 12. Mai eine öffentliche Konsultation zum Entwurf eines Bundesgesetzes durch, mit dem mit dem die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden.

Die ISPA hat sich im Rahmen der Berichterstattung über die Novelle bereits kritisch geäußert und bereits im Jahre 2008(!) an interministeriellen Arbeitsgruppen zu diesem Thema teilgenommen. 

Der Novellenentwurf sieht u.a. folgende Änderungen vor:

  • Definition von „Überwachung von Nachrichten, die im Wege eines Computersystems übermittelt werden“ (§134 Z 4a und 5 StPO) 
  • Materielle Bestimmung zur Überwachung von Nachrichten, die im Wege eines Computersystems übermittelt werden (§ 136a StPO)
  • Vorschreibung revisionssicherer Protokollierung etc. (§ 145 StPO)
  • Einsichtnahmerecht für den Rechtsschutzbeauftragten (§ 147 StPO) 
  • Anpassung Berichtspflicht (§ 10a StaatsanwaltschaftsG)

Die Eckpunkte der Stellungnahme sind: 

  • Hinweis, dass die Optik einer Anlassgesetzgebung (Vorstellung des Entwurfs 8 Tage nach den Anschlägen in Brüssel) eine sachliche Diskussion der vorgeschlagenen Maßnahme erschwert
  • Anmerkung, dass die Quellen-TKÜ de facto keinen praktischen Nutzen für die Strafverfolgung mit sich zu bringt
  • Hinweis, dass eine Trennung zwischen zulässiger „Online-Überwachung“ (nur hinkünftige Kommunikation wird beobachtet) sowie einer unzulässigen „Online-Durchsuchung“ (gesamter Inhalt des Endgeräts wird ausgewertet) de facto nicht möglich ist
  • Hinweis, dass die Quellen-TKÜ neue Sicherheitsrisiken schafft und Fragen für IT-Sicherheitsdienstleister aufwirft
  • Betonung, dass das Risiko einer schleichenden Ausweitung der Maßnahme immanent ist 
  • Hervorhebung, dass das Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in hoheitliches Handeln für einen Rechtsstaat essentiell ist (Gefahr von sog. „chilling effects“) 
  • Betonung, dass die Quellen-TKÜ eine überschießende Ermittlungsmaßnahme darstellt und gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt
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