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11.06.2015

Status: abgegeben

BMJ Konsultation: Urheberrechtsnovelle 2015

Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2015 - Urh-Nov 2015)

Das Bundesministerium für Justiz (BMF) führt bis 12.06. eine öffentliche Konsultation zum Entwurf eines Bundesgesetzes durch, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2015 - Urh-Nov 2015).

Der Novellenentwurf sieht u.a. folgende Änderungen vor: 

  • § 38 Abs. 1 UrhG-Entwurf: Änderung der cessio legiss Regelung für Filmschaffenden (Pkt. 3, S. 1)
  • § 42 Abs. 5 UrhG-Entwurf: keine Vervielfältigung für Privatgebrauch sofern offensichtliche Rechtswidrigkeit des Vorlagestücks (vgl. <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __53.html _blank externallinkklein>§ 53 dUrhG) gegeben ist (Pkt. 4, S. 1)
  • Festplattenabgabe:
    • § 42b Abs. 1 UrhG-Entwurf: Einführung von Speichermedienvergütung [vulgo: Festplattenabgabe](Pkt. 9, S. 2)
    • § 42b Abs. 2a UrhG-Entwurf: Ausnahme von der Festplattenabgabe, sofern durch die Privatkopie nur einen geringfügiger Nachteil für den Urheber entsteht [vgl. Copydan, EuGH <link http: curia.europa.eu juris document _blank externallinkklein>C-463/12, RZ 29](Pkt. 10, S. 2)
    • § 42b Abs. 3 Z 1 UrhG-Entwurf: Die Festplattenabgabe ist u.a. von derjenigen zu leisten, der das Vervielfältigungsgerät „als erster gewerbsmäßig in den Verkehr bringt“(Pkt. 11, S. 2)
    • § 42b Abs. 4 UrhG-Entwurf: Bemessung der Festplattenabgabe [richtet sich u.a. nach der Nutzung] (Pkt. 12, S. 2ff)
    • § 42b Abs. 6 bis 9 UrhG-Entwurf: Rückvergütungsanspruch für Privatpersonen (Pkt. 13. S. 3)
  • § 76f Abs. 1 UrhG-Entwurf: Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Pkt. 34, S. 8)
    • § 76f Abs. 3 UrhG-Entwurf: Erlischt ein Jahr nach Veröffentlichung der Zeitung oder Zeitschrift (Pkt. 34, S. 9)
    • § 86 Abs. 1 Z 7 UrhG-Entwurf: Zahlung vom angemessenen Entgelt bei unbefugter Verwendung des Leistungsschutzrechtes (Pkt. 35, S. 9)

  • § 90a UrhG-Entwurf: Meldepflicht für das Inverkehrbringen von Speichermedien (Pkt. 37, S.9)
  • § 116 Abs. 11 UrhG-Entwurf: vermutlich nicht rechtlich durchsetzbare „Deckelung“ für die Jahre 2016 bis 2019 auf 29 Mio. Euro. (Pkt. 40, S. 10)
  • § 18a VerwGesG-Entwurf: Empirische Untersuchungen für die Berechnung von Tarifen für Geräte- und Speichermedienvergütungen (Artikel 2, Pkt. 4, S. 11)
  • § 18b VerwGesG-Entwurf: Schaffung eines Beirats zur Beratung über die Festplattenabgabe (Vertreter der Verwertungsgesellschaften, WKO und AK) (ibid) 

Die Eckpunkte der Stellungnahme sind:

  • Hinweis, dass das Leistungsschutzrecht (LSR) die Entwicklung von innovativen Diensten und neuen Geschäftsmodellen hemmt
  • Anmerkung, dass die Begrifflichkeiten im Gesetzesentwurf Rechtsunsicherheit mit sich bringen
  • Hinweis, dass das LSR auch den Interessen der Autoren und Autorinnen entgegenläuft
  • Hinweis, dass das LSR einen Grundsatz des World Wide Webs aushebelt und zu Wettbewerbsverzerrung führt
  • Betonung, dass Bestrebungen der Presseverlege an inhaltsneutralen Umsätzen zu partizipieren, als „Technologieabgabe“ strikt abzulehnen sind
  • Hinweis, dass auch „Technologieabgaben“ auf Speichermedien jeder Art im digitalen Zeitalter strikt abzulehnen sind
  • Hinweis, dass die Einschränkung des Rechts auf Privatkopie schwer eingrenzbar ist und für Laien nicht verständlich
  • Hinweis, dass die Urheberrechtsnovelle neue Geschäftsmodelle fördern soll
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