Das Bundesministerium für Justiz führt bis 25.10. eine öffentliche Konsultation zum Paket der EU-Kommission zur Reform des europäischen Urheberrechts durch. Das Paket wurde von der EU-Kommission im Rahmen ihrer Sitzung am 14. September 2016 angenommen und dient der Umsetzung der Reform des materiellen Urheberrechts, die in der Mitteilung der EU-Kommission vom 9. Dezember 2015 über „Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht“ für das Frühjahr 2016 in Aussicht gestellt worden war. Hierzu hat die ISPA bereits im Jänner 2016 eine Stellungnahme abgegeben.
• Begleitenden Mitteilung „Für eine faire, effiziente und wettbewerbsfähige auf dem Urheberrechtsschutz beruhende Wirtschaft im digitalen Binnenmarkt“, (COM(2016)592 final);
• Vorschlag für eine Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (COM(2016)593 final; 2016/0280 (COD));
• Vorschlag für eine Verordnung über Regeln zur Ausübung des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in Bezug auf bestimmte Akte der Online-Übertragung von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen (COM(2016)594 final; 2016/0284 (COD));
• Vorschlag einer Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung von Werken oder durch verwandte Schutzrechte geschützten Gegenständen zugunsten blinder, sehbehinderter oder in anderer Weise lesebehinderter Personen sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/29/EG über die Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (COM(2016)596 final; 2016/0278 (COD));
• Vorschlag einer Verordnung über den grenzüberschreitenden Austausch zwischen der Union und Drittstaaten von Kopien von Werken oder durch verwandte Schutzrechte geschützten Gegenständen in einem zugänglichen Format zugunsten blinder, sehbehinderter oder in anderer Weise lesebehinderter Personen (COM(2016)595 final; 2016/0279 (COD)).
Die Eckpunkte der Stellungnahme sind:
• Leistungsschutzrechte fördern nicht den Qualitätsjournalismus sondern behindern innovativen Wettbewerb;
• Die bisherigen Erfahrungen mit Leistungsschutzrechten zeigen die negativen Folgen für kleine Verlage;
• Leistungsschutzrechte entsprechen nicht dem Grundgedanken des Urheberrechts und verschlechtern die rechtliche Stellung von Journalistinnen und Journalisten;
• Der Grundsatz der freien Verlinkbarkeit von Inhalten im Internet darf nicht in Frage gestellt werden;
• Die Bestimmung für Hosting-Provider, Lizenzen von Rechteinhabern einzuholen und User-Uploads zu überwachen widerspricht der E-Commerce-Richtlinie sowie der Rechtsprechung des EuGH;
• Es ist unmöglich Filter-Software an das komplexe und heterogene europäische Urheberrechtssystem anzupassen;
• Die Verpflichtung zur Anwendung von Filter Technologie hat weitreichende Folgen für die Entwicklung des europäischen Wirtschaftsraums;
• Die Ausweitung des Sendelandprinzips ist dem Grund nach zu begrüßen;
• Durch die Novellierung des Urheberrechts soll der Zugang zu open-data gefördert werden;
• Forderung, dass die Novelle des Urheberrechts als Chance gesehen wird, um den digitalen europäischen Lebens- und Wirtschaftsraum zu einem globalen Vorreiter zu machen.