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26.02.2019

Status: abgegeben

BMLV Konsultation: Entwurf des Wehrrechtsänderungsgesetz 2019

Das  Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) führt bis 26.02. eine öffentliche Konsultation zum Entwurf des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2019 (WRÄG 2019) durch, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002, das Verwundetenmedaillengesetz und das Truppenaufenthaltsgesetz geändert werden soll (Wehrrechtsänderungsgesetz 2019 , kurz: WRÄG 2019).

Einige der zu ändernden Aspekte betreffen auch unsere Branche. Die diesbezüglichen Bestimmungen befinden sich in § 22 Abs des Militärbefugnisgesetzes – MBG (vgl. Seite 53f der Textgegenüberstellung, anbei). Es geht hierbei v.a. um

  • Befugniserweiterung zum Verlangen von Auskünften hinsichtlich Internet-Verbindungsdaten im Rahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr (vgl. § 22 Abs 2a MBG)
  • Möglichkeit der erweiterten Einholung von Auskünften von Betreibern von Telekommunikationsdiensten während eines Einsatzes zur militärischen Landesverteidigung (vgl. § 22 Abs 2b MBG)
  • Möglichkeit der Unterstützung der Observation durch Einsatz technischer Mittel in bestimmten Fällen (vgl. § 22 Abs 3 MBG) 

Die Eckpunkte der Stellungnahme sind: 

  • Hinweis, dass die vorgeschlagene Regelung dem TKG widerspricht und zu Rechtsunsicherheit führen würde
  • Forderung, dass sämtliche Kommunikation mit den betroffenen Telekom-Unternehmen ausschließlich über sichere Übertragungskanäle zu erfolgen hat
  • Hinweis, dass der Grundsatz des Richtervorbehalts für die Beauskunftung von Verkehrsdaten kompromisslos fortzuführen ist
  • Forderung, dass Kostenersatz auch für Auskunftsbegehren gemäß § 22 Abs. 2a MBG zu gewähren ist
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