Das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) führt bis 26.02. eine öffentliche Konsultation zum Entwurf des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2019 (WRÄG 2019) durch, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002, das Verwundetenmedaillengesetz und das Truppenaufenthaltsgesetz geändert werden soll (Wehrrechtsänderungsgesetz 2019 , kurz: WRÄG 2019).
Einige der zu ändernden Aspekte betreffen auch unsere Branche. Die diesbezüglichen Bestimmungen befinden sich in § 22 Abs des Militärbefugnisgesetzes – MBG (vgl. Seite 53f der Textgegenüberstellung, anbei). Es geht hierbei v.a. um
Die Eckpunkte der Stellungnahme sind: