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29.03.2019

Status: abgegeben

BMVIT Konsultation: Breitrandstrategie 2030

Das Bundesministerium für Verkehr führt bis 29.03. eine öffentliche Konsultation über ihre Breitbandstrategie 2030 durch.

Ziel: Die Breitbandstrategie 2030 soll sicherstellen, dass bis 2030 eine flächendeckende Versorgung mit Gigabit-fähigen Anschlüssen gewährleistet wird.

Ablauf: Dabei erfolgt die Umsetzung dieses Zieles in fünf Phasen:
  • Phase 1: Bis Ende 2020 flächendeckendes Angebot von ultraschnellen Breitbandanschlüssen (100 Mbit/s)
  • Phase 2: Bis Ende 2020 Markteinführung von 5G in allen Landeshauptstädten
  • Phase 3: Bis Anfang 2021 Österreich 5G-Pilotland
  • Phase 4: Bis Ende 2023 Angebot von 5G-Diensten auf Hauptverkehrsverbindungen
  • Phase 5: Bis Ende 2025 landesweites Angebot mit Gigabit-fähige Anschlüssen, inklusive der landesweiten Versorgung mit 5G

Parallel dazu sind detaillierte Maßnahmen auszuarbeiten, die die Umsetzung der hier formulierten Vision bestmöglich unterstützen. Diese Maßnahmen sind in vier Themengebieten gegliedert:

  • strategische Maßnahmen
  • legistische Maßnahmen
  • Förderungsmaßnahmen sowie
  • Begleitmaßnahmen
Strategische Maßnahmen
  • Wissenschaftliche Aufarbeitung der Bedeutung von Breitband und IKT
  • Einrichtung einer gemeinsamen Plattform von Betreibern und Behörden für die Evaluierung von Infrastrukturausbau, Kooperationsmodellen und einheitlichen technischen und organisatorischen Schnittstellen
  • Prüfung der Beschleunigung des Glasfaserausbaus über Unternehmen mit einer Open Access Network Ausrichtung
  • Zugangsbedingungen und Schnittstellen zu Open Access Netzen vereinheitlichen
  • Förderungsgebietsfestlegung
  • Umbau der Datengrundlage des Breitbandatlas auf Adressdatenbasis (Verfügbarkeit von Glasfaserzugangspunkten nahe beim Endkunden nur auf Adressenebene)
  • Modell zur Darstellung der NGA-Abdeckung mit mobilen Zugängen
  • Ausbildungsschiene – IKI-Plattform
Legistische Maßnahmen
  • Neue Gestaltung der Förderrichtlinien – „Breitbandguidelines“ (Mitteilung der EU-Komm, 2013/C 25/01) - auf europäischer Ebene herbeizuführen
  • Investitionsfreundliche Umsetzung des neuen europäischen Rechtsrahmens (EECC) in nationales Recht
  • Erleichterung der behördlichen Genehmigungsverfahren auf Landesebene
  • Zeitgerechte Vergabe von Frequenzen im Einklang mit den europäischen Vorgaben. Das BMVIT wird in 2019 und 2020 die Vergabe von Frequenzen im Bereich 3.4-3.8 GHz und im Bereich 700 MHz, 1500 MHz und 2100 MHz starten
  • Versorgungsauflagen in Frequenzbescheiden
Fördermaßnahmen
  • Weiterentwicklung der Fördermodelle. Unter Einbindung der Stakeholder wird BMVIT Vorschläge von zielgerichteten Förderungen erarbeiten und das Einvernehmen mit dem BMF suchen. Dabei soll eine integrierte Planung von leitungsgebundenem und mobilem Ausbau erleichtert und damit der Verwaltungsaufwand bei den Unternehmen reduziert werden.
  • Erarbeitung von Modellen zur Stärkung der Nachfrage nach Gigabit-Anschlüssen
  • Förderung von Forschungs- und Technologieentwicklung
  • Förderung der Markteinführung von digitalen Anwendungen und Produkten
Begleitende Maßnahmen zur Erleichterung des Infrastrukturausbaus
  • Richtlinien für Ko-Investments: Die RTR wird gemeinsam mit der TKK und in Abstimmung mit der Bundeswettbewerbsbehörde in Anlehnung an das Positionspapier „Infrastructur-Sharing“ Richtlinien für Ko-Investments durch Infrastrukturbetreiber erarbeiten. Im Wesentlichen geht es dabei darum den wettbewerbsrechtlich vertretbaren Rahmen abzustecken, in dem die Zusammenarbeit zwischen Infrastrukturanbietern möglich sein soll.
  • Einrichtung einer Digitalisierungsagentur: Die Digitalisierungsagentur ist als Bereich in der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft - FFG - eingerichtet und wird durch einen Beirat begleitet und strategisch unterstützt.
  • Informations- und Kommunikationsmaßnahmen ausbauen
  • Verbesserte Koordinierung der Digitalisierungsvorhaben in allen Ressort. Der Bund wird eine Chief Digital Officer (CDO) Task-Force einrichten, die die Digitalisierungsvorhaben in ihrem jeweiligen Ressortbereich koordinieren, über diese im Rahmen der CDO-Task Force berichten und gemeinsame Vorhaben unterstützen sollen.
  • Breitband-Monitoring: Es wird ein zentrales Breitband-Monitoring unter Einbindung der neu geschaffenen ZIB der RTR, der Digitalisierungsagentur und des BMVIT zur besseren Steuerung von Versorgungsauflagen, Förderungen und Regulierungsentscheidungen geschaffen.
  • Erweiterung des Breitbandatlas mit Darstellung der Gigabit-Versorgung und mit Darstellung der gemessenen Bandbreite. Dabei werden die Mess-Ergebnisse des RTR-Netztest im Breitbandatlas als eigener Layer aufbereitet und sollen so insbesondere im Mobilfunkbereich ein realistisches Bild über die in der Praxis zu erwartende Bandbreite geben.
  • Weiterentwicklung des RTR-Netztest
  • Förderkompass: Das BMVIT wird bis 2020 die verschiedenen Finanzierungs- und Fördermodelle von Seiten des Bundes, der EU und der Länder auf der Website des BMVIT veröffentlichen und damit Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Europäischen Mittel aus verschiedenen Quellen und von Mittel aus dem EFSI Fond der EIB bieten.
  • Ausbau von beratenden Unterstützungsleistungen und Anpassung von Unterlagen und technischen Anleitungen
  • Mehr Transparenz durch die öffentliche Darstellung der Aktivitäten des Breitbandbüros

Die Eckpunkte der Stellungnahme sind:

  • Hinweis, dass der grundsätzlichen Ablehnung eines Infrastrukturwettbewerbs in der Breibandstrategie 2030 klar und aller Entschiedenheit zu wiedersprechen ist
  • Hinweis, dass die Anhebung der Bandbreitenwerte für förderbare Infrastruktur den tatsächlichen Nachfragebedarf am Breitbandmarkt berücksichtigen soll
  • Hinterfragung der Erforderlichkeit der Erweiterung des Breitbandatlas sowie der Entwicklung redundanter Testinfrastrukturen
  • Strikte Ablehnung einer übermäßigen Bürokratisierung von Abläufen beim Ko-Investment
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