Das BMVIT führt bis 17.12. eineöffentliche Konsultation zum Entwurf einer Verordnung über Verfahren zur Identifikation von Teilnehmern (Identifikationsverordnung – IVO) durch.
In § 97 Abs. 1a TKG 2003 wurde mit dem „Sicherheitspaket“ eine Verpflichtung für die Anbieter von öffentlichen Kommunikationsdiensten aufgenommen, künftig die Identität des Teilnehmers zu erheben und die zur Identifizierung des Teilnehmers erforderlichen Stammdaten (§ 92 Abs. 3 Z 3 lit. a, b und g) anhand geeigneter Identifizierungsverfahren zu registrieren. Diese geeigneten Identifizierungsverfahren hat das BMVIT im Einvernehmen mit dem BMI mit dem gegenständlichen Verordnungsentwurf festgelegt.
Die Eckpunkte des Entwurfs sind wie folgt:
Die Eckpunkte der Stellungnahme sind: