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11.11.2013

Status: abgegeben

BMWFJ Konsultation: 'Notice&Action' Verordnungsentwurf der italienischen Regulierungsbehörde AGCOM

Das BMWFJ führte bis 11.11.2013 eine Konsultation gemäß dem Richtlinien 98/34/EG-Infoverfahren über ein von der italienischen Regulierungsbehörde AGCOM vorgeschlagenes Notice and Take Down Verfahren durch.

Bitte finden Sie den Entwurf einer Verordnung über das Urheberrecht in elektronischen Kommunikationsnetzen und Umsetzungsverfahren gemäß Gesetzesverordnung  Nr. 70 vom 9. April 2003 anbei. Die Bestimmungen des Entwurfs sind aufden  Seiten 13ff zu finden.

Die italienische Regulierungsbehörde AGCOM plant ein zweistufiges Notice and Take Down-Verfahren einzurichten, bei dessen Anwendung Hosting-Anbieter, welche über keine zuvor bekannt gegebenen Notice and Take Down-Verfahren verfügen, nur drei bzw fünf Tage (Art 7 Abs 1 lit. a iVm Art 8 Abs 3) Zeit haben würden, auf einen Hinweis auf illegale Inhalte zu reagieren, bevor diese verpflichtet werden die betroffenen Inhalte zu sperren oder DNS-Filter einzurichten. Die Frist kann zudem bei schwerwiegenden Verstößen nochmals auf nur einen Tag verkürzt werden (Art 10 Abs 1 lit. b).

Eckpunkte des Stellungnahme der ISPA sind:

  • Die Anbieter dürfen nicht gezwungen werden, über die Rechtmäßigkeit von Inhalten zu entscheiden.
  • Eine Einschränkung des Haftungsprivilegs würde zu einer Haftungszwickmühle für Anbieter führen.
  • Das Haftungsprivileg ist ein essentielles Rechtsinstrument und darf nicht angetastet werden.
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