Das österreichische Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) führt im Rahmen des europäischen Informationsverfahrens bis 21.02.2015 eine öffentliche Konsultation über den deutschen Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) durch. Der deutsche Gesetzesentwurf entspricht den Grundsätze des von der EU-Kommission vorgeschlagenen Entwurfs einer Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit („NIS-RL“). Wir gehen daher davon aus, dass das deutsche Gesetzt indirekt Einfluss auf die Umsetzung der NIS-RL in Österreich haben könnte.
Der ursprüngliche Gesetzesentwurf wurde von Vertretern der Gesellschaft und der Industrie sehr scharf kritisiert, da dieser die Speicherung von Nutzerdaten zur Störungsbekämpfung durch Telemediendienstanbieter vorsah, die einer Vorratsdatenspeicherung gleichgekommen wären. Der kritisierte § 15 Abs. 9 Telemediengesetz, der eine Speicherung von Daten bis zu sechs Monate ermöglichte, hat sich jedoch im Rahmen der weiteren Gesetzesverhandlungen vom Entwurf nicht durchsetzen können und ist auch im Entwurf nicht mehr enthalten.
Bitte finden Sie anbei den Entwurf des deutschen IT-Sicherheitsgesetzes. Ein den öEB vergleichbares Dokument mit Erläuterungen („Begründung“) findet sich im PFD-Dokument ab Seite 20.
Die wesentlichen Punkte des Gesetzesentwurfes stellen sich wie folgt dar:
Mit Artikel 1 werden Änderungen des BSI-Gesetzes vorgeschlagen. Die wesentlichen Regelungen sind (Seiten 9 - 17):
Mit Artikel 4 werden Änderungen im Telemediengesetz (TMG) vorgeschlagen (Seite 14):
Mit Artikel 5 werden Änderungen im dt. Telekommunikationsgesetz (dTKG) vorgeschlagen (Seiten 15 – 17):
Mit Artikel 7 wird eine Änderung des BKA-Gesetzes vorgeschlagen, mit der die Zuständigkeit des BKA für die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben auf Fälle erweitert wird, in denen sich die Tat gegen Behörden oder Einrichtungen des Bundes richtet.