Stellungnahmen

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25.03.2015

Status: abgegeben

BMWFW Konsultation: Novelle des IWG in Umsetzung der PSI-RL

Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen geändert wird (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG 2005)

Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft führt bis 25. März eine öffentliche Konsultation zum Entwurf eines Bundesgesetzes durch, mit dem das Bundesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (IWG) novelliert wird. Durch diesen Gesetzesentwurf werden die Vorgaben der PSI-Richtlinie 2003/98/EG idF 2013/37/EU in nationales Recht umgesetzt.

Der Novellenentwurf sieht folgende Änderungen vor:

  • Schaffung eines grundsätzlichen Rechts auf Weiterverwendung von Dokumenten (§ 2a Abs. 1, S. 1)
  • Ausnahme für personenbezogenen Daten (§ 3 Abs 1 Z 3a, S. 1)
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Bibliotheken, Museen und Archive (§ 3 Abs. 1 Z 8, S. 2)
  • Verpflichtung, Dokumente soweit möglich und sinnvoll in offenem und maschinenlesbarem Format zusammen mit den zugehörigen Metadaten bereitzustellen (§ 6 Abs. 1, S. 2)Grundsätzliche Beschränkung der Entgelte auf die Grenzkosten (§ 7 Abs. 1, S. 3)
  • Verbot von Ausschließlichkeitsvereinbarungen zwischen öffentlichen Stellen und Dritten (§ 11 Abs. 1, S. 3)

Hinweis: Die ISPA hat bereits im Oktober 2013 im Rahmen der öffentlichen Konsultation zum Entwurf der EU-Kommission zur Änderung der PSI-Richtlinie eine Stellungnahme abgegeben.

Die Eckpunkte der ISPA Stellungnahme zur gegenständlichen Konsultation sind:

  • Forderung der maßvolle Handhabung der Ausnahmebestimmungen im Rahmen der Umsetzung
  • Forderung nach der konsequenten Anwendung der Leitlinien der EU-Kommission zur Entgeltbemessung
  • Forderung der Verlagerung des Rechtsschutzes in IWG von dem Zivilrechts- auf den Verwaltungsrechtsweg
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