Die Datenschutzbehörde hat bis 23.04. eine öffentliche Konsultation über den Entwurf einer Verordnung über die Anforderungen an eine Stelle für die Überwachung der Einhaltung von Verhaltensregeln (Überwachungsstellenakkreditierungs-Verordnung – ÜStAkk-V) durchgeführt.
Hintergrund
Die Überwachung und Einhaltung von genehmigten Verhaltensregeln kann gemäß Art. 41 Abs. 1 DSGVO von einer Stelle durchgeführt werden, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde zu diesem Zweck akkreditiert wurde. Mit dem vorliegenden Entwurf sollen – in Umsetzung der unionsrechtlichen Verpflichtung des Art. 57 Abs. 1 lit. p DSGVO und den innerstaatlichen Vorgaben des § 21 Abs. 3 Datenschutzgesetz (DSG) – im Verordnungsweg die Anforderungen an eine Stelle für die Überwachung der Einhaltung von Verhaltensregeln festgelegt werden. Die Erteilung der Akkreditierung zur Überwachungsstelle wird dabei an verschiedene Erfordernisse bzw. Bedingungen geknüpft, deren Vorliegen die Überwachungsstelle erfüllen und gegenüber der Datenschutzbehörde als der zuständigen Aufsichtsbehörde in einem Genehmigungsverfahren nachweisen muss.
Überblick über die Eckpunkte des Entwurfs:
Die Eckpunkte der Stellungnahme sind: