Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beehrt sich, in der Beilage den Entwurf zu einem Informationsweiterverwendungsgesetz samt Vorblatt und Erläuterungen mit dem Ersuchen um Stellungnahme bis spätestens 6. Mai 2005 per E-Mail an die Adresse: Post (a) pers6.bmwa.gv.at zu übermitteln. Sollte bis zum
o.a. Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird davon ausgegangen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen bestehen.
Der Entwurf des gegenständlichen Bundesgesetzes kann samt Vorblatt und Erläuterungen auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (www.bmwa.gv.at/BMWA/Rechtsvorschriften/Entwuerfe) eingesehen und herunter geladen werden.
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit unterliegt der gegenständliche Entwurf nicht der Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus, BGBl. I Nr. 35/1999, weil es sich um eine rechtssetzende Maßnahme
handelt, die aufgrund zwingender Maßnahmen des Gemeinschaftsrechts zu setzen ist (siehe Art. 6 Abs. 1 Z. 1 der Vereinbarung).
Abschließend wird ersucht, 25 Ausfertigungen der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates, wenn möglich auch zusätzlich elektronisch, an die Adresse begutachtungsverfahren (a) parlament.gv.at zu übermitteln.