Im Rahmen des durchzuführenden dreistufigen Marktanalyseprozesses
hat die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) gemäß § 36 TKG 2003 iVm § 115 Abs. 1 TKG 2003 in regelmäßigen Abständen, zumindest aber alle zwei Jahre, die gegebenenfalls der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden relevanten nationalen Märkte entsprechend den nationalen Gegebenheiten im Einklang mit den Grundsätzen des allgemeinen Wettbewerbsrechts unter Berücksichtigung der Erfordernisse sektorspezifischer Regulierung zu überprüfen.
Die RTR-GmbH konsultiert nun den Entwurf des Ergebnisses der Überprüfung der von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH mit der Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 (TKMVO 2003) idF BGBl. II Nr. 117/2005 festgelegten Märkte.
Allfällige Stellungnahmen senden Sie bitte bis spätestens 30.01.2006 an
oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria