Am 22.12.2010 veröffentlichte die Kommission einen Bericht welcher eine erste Bewertung der Umsetzung sowie der Auswirkungen der Richtlinie 2004/48/EG (Durchsetzungs-RL) enthält.
Mitgliedsstaaten sowie weitere interessierte Parteien haben im Rahmen einer öffentlichen Konsultation nunmehr bis zum 31. März die Möglichkeit zu dem Bericht Stellung zu nehmen. Da das BMJ augesprochen hat, dass Stellungnahmen welche beim BMJ bis 25.03.2011 einlangen, auch in einer "allfälligen Stellungnahme des BMJ gegenüber der Kommission Berücksichtigung finden [können]", wird die ISPA von dieser Möglichkeit jedenfalls Gebrauch machen.
Die ISPA plant eine Stellungnahme abzugeben und ersucht um Feedback bis 11. März 2010.
In der 36. AG Recht wurden die Eckpunkte der Konsultation bereits ausführlich diskutiert (Protokoll der 36. AG Recht).
Anlass den Bericht zu diskutieren war uA dass aus dem Bericht der Kommission geschlossen werden kann, dass eine Ausweitung der Verpflichtungen für den ISP sowie eine Anhebung von allfälligen Schadenersatz-Zahlungen in Betracht gezogen wird.
Als Eckpunkte einer ISPA-Konsultation zeichnen sich ab:
Am Mittwoch, dem 2. März 2011 wird aus diesem Grund die 37. AG Recht einerufen (Anmeldung erbeten).