Die EU-Kommission führt bis 30.09.2015 eine Konsultation zur Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (2010/13/EU, AVMD-RL) durch, an der Stakeholder sich unmittelbar beteiligen können.
Derzeit regelt die AVMD-Richtlinie das Fernsehen sowie Abrufdienste (z.B. Mediatheken). Sie gilt für fernsehähnliche Sendungen und Sendungen, für die die Anbieter die redaktionelle Verantwortung haben. Die AVMD-RL ist derzeit nicht auf von Vermittlern und Internet-Videoplattformen bereitgestellte Inhalte anwendbar. Die EU-Kommission stellt mit der gegenständlichen Konsultation den Kreis der Dienste, auf die die AVMD-RL anwendbar ist, sowie den geografischen Anwendungsbereich (bis dato nur in der EU niederlassende Anbieter) in Frage und erwägt ggf. eine Ausdehnung des Kreises der von der Richtlinie erfassten Dienste (z.B. auf Suchmaschinen, soziale Netze, Plattformen für den elektronischen Geschäftsverkehr, App-Stores Preisvergleichs-Websites).
Im Rahmen der Konsultation hat die EU-Kommission folgende Themen herausgearbeitet, die bei der Evaluierung und Überprüfung der AVMD-RL, anhand eines Fragebogens, betrachtet werden sollen:
Bitte finden Sie nachstehend den Fragebogen der EU-Kommission zur Überprüfung der AVMD-RL sowie die ISPA Stellungnahme.
Die Eckpunkte der ISPA Stellungnahme sind: