Die EU-Kommission führte bis 10. Februar eine öffentliche Konsultation über Fragen zur Bekämpfung der Online-Piraterie von Live-Inhalten durch. Ziel der Konsultation war es Erfahrungen und Beweise von allen relevanten Interessengruppen über die Online-Piraterie von Live-Veranstaltungen und über die Funktionsweise der einschlägigen EU- und nationalen Vorschriften zu sammeln.
Die Initiative der Kommission knüpft an eine Entschließung des EU Parlaments an, mit der die EU Kommission zur Ergreifung von Maßnahmen aufgefordert wurde, um den Herausforderungen der Organisatoren von Sportveranstaltungen im digitalen Umfeld zu begegnen. Ziel der Kommission ist die Erarbeitung einer Empfehlung an die Mitgliedstaaten die im Laufe von Q2/2023 veröffentlicht werden soll. Der Schwerpunkt soll dabei darauf liegen, die Vorgaben des Melde- und Abhilfeverfahrens im Digital Services Act sowie auch die Abhilfemaßnahmen in der Richtlinie 2001/29/EG (Urheberrechtsrichtlinie) sowie der Richtlinie2004/48/EG (Enforcement RL) näher zu konkretisieren, um eine rasche Löschung bzw. Sperre der Inhalte zu erreichen. Darüber hinaus soll auch die Zusammenarbeiten zwischen den zuständigen nationalen Behörden sowie zwischen den Rechteinhabern und Unternehmen verbessert werden. Konkrete Rechtssetzungsinitiativen sind hingegen keine geplant.
Die ISPA fordert in ihrer Stellungnahme zum einen, dass Sperranordnungen gegenüber Access Providern nur als letztes Mittel vorgesehen werden sollen und spricht sich zum anderen gegen dynamische sowie Live-Sperranordnugen aus.