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29.08.2013

Status: abgegeben

EU-Kommission Konsultation: Grünbuch audiovisuelle Konvergenz

Grünbuch: Vorbereitung für eine vollständige Konvergenz der audiovisuellen Welt: Wachstum, Schöpfung und Werte

Das Grünbuch der EU-Kommission ist eine Anregung für Stakeholder, sich mit den Herausforderungen der im Wandel befindlichen Medienlandschaften und des grenzenlosen Internets auseinanderzusetzen und Lösungsansätze zu entwickeln. Das Grünbuch enthält eine Reihe von Fragen hierzu, welche bis 31.8.2013 beantwortet werden können.

Im Rahmen des Safer Internet Projektes stehen vor Allem die Fragen der technischen Umsetzung des Jugendschutzes im Vordergrund. Die Konsultation zielt unter anderem darauf ab, folgende Fragen zu klären:

  • Sind die derzeitigen Bestimmungen der AVMD-Richtlinie geeignet, um den Herausforderungen im Bereich des Schutzes von Minderjährigen in einer konvergierenden Medienwelt zu begegnen? (Frage 20, S 18)
  • Obwohl zunehmend Tools verfügbar sind, die eine elterliche Kontrolle auf Geräten und Plattformen ermöglichen, über die auf Inhalte zugegriffen wird, werden diese bisher scheinbar kaum genutzt. Wie könnten Eltern gezielter auf diese Instrumente aufmerksam gemacht werden? (Frage 21, S18)
  • Welche Maßnahmen würden eine wirksame Altersüberprüfung bei Nutzern audiovisueller Online-Inhalte ermöglichen? (Frage 22, S 18)
  • Sollten durch eine Änderung der AVMD-Richtlinie insbesondere Fragen im
    Zusammenhang mit der Bewertung von Inhalten, der Klassifikation von Inhalten sowie mit Tools für die elterliche Kontrolle für alle Übertragungskanäle geregelt werden? (Frage 23, S 18)
  • Sollten Nutzer besser darüber informiert werden, wo und wie Sie sich zu Inhalten äußern oder sich über sie beschweren können, und sollten Sie besser darüber aufgeklärt werden, wie sie diese Möglichkeiten am besten nutzen können? Sind die derzeitigen Beschwerdemechanismen angemessen? (Frage 24, S 18)
  • Sind die Mittel, mit denen Beschwerden bearbeitet werden (finanzielle, rechtliche oder andere Mittel), angemessen, um ein adäquates Feedback auf Meldungen über schädliche oder illegale Inhalte zu gewährleisten, insbesondere wenn Kinderbetroffen sind? Welche Aufgaben/Zuständigkeiten sollten den Behörden, nichtstaatlichen Organisationen und Anbietern von Produkten und Dienstleistungen übertragen werden, damit sichergestellt ist, dass Personen, die schädliche oder illegale Inhalte melden oder Beschwerden einreichen, in ordnungsgemäßer Weise adäquates Feedback erhalten? (Frage 25, S 18)

Die ISPA hat sich in der Vergangenheit gegen eine Einführung von Filter- und Sperrinfrastruktur auf Ebene der Access-Anbieter ausgesprochen und weist in diesem Zusammenhang auf die sehr erfolgreiche Meldestelle gegen Kinderpornografie und Nationalsozialismus im Internet Stopline sowie deren INHOPE-Partnerhotlines hin. Die ISPA spricht sich entschieden für eine Förderung dieser und weiterer Meldestellen aus.

Die ISPA erwägt zu dieser Konsultation eine Stellungnahme abzugeben und ersucht um Feedback bzw. Input bis spätestens Freitag, den 26.7.2013.

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