Die EU-Kommission führte bis 19.07. eine öffentliche Konsultation über den Entwurf für eine Verordnung über den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln(E-evidence) durch.
Die ISPA hat sich mit dem Thema E-Evidence bereits seit knapp einem Jahr auseinander gesetzt. Unter anderem hat Generalsekretär Dr. Schubert in seiner Rolle als Vize-Präsident der EuroISPA an mehreren Treffen mit der EU-Kommission teilgenommen, um speziell auf die potentiellen Auswirkungen für kleine und mittelgroße Betreiber aufmerksam zu machen. Zudem hat die EuroIPSA bereits am Tag der Veröffentlichung des Entwurfes eine Presseaussendung hierzu versandt. Wir haben auch unsere Kritikpunkte in einer ISPA Stellungnahme bezüglich der Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu E-Evidence im Rahmen der Strafverfolgung die EU-Kommission dargelegt.
Die Eckpunkte der Stellungnahme sind: