Stellungnahmen

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19.07.2018

Status: abgegeben

EU-Kommission: Konsultation über den Entwurf der E-Evidence-Verordnung 

Die EU-Kommission führte bis 19.07. eine öffentliche Konsultation über den Entwurf für eine Verordnung über den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln(E-evidence) durch.

Die ISPA hat sich mit dem Thema E-Evidence bereits seit knapp einem Jahr auseinander gesetzt. Unter anderem hat Generalsekretär Dr. Schubert in seiner Rolle als Vize-Präsident der EuroISPA an mehreren Treffen mit der EU-Kommission teilgenommen, um speziell auf die potentiellen Auswirkungen für kleine und mittelgroße Betreiber aufmerksam zu machen. Zudem hat die EuroIPSA bereits am Tag der Veröffentlichung des Entwurfes eine Presseaussendung hierzu versandt. Wir haben auch unsere Kritikpunkte in einer ISPA Stellungnahme bezüglich der Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu E-Evidence im Rahmen der Strafverfolgung die EU-Kommission dargelegt. 

Die Eckpunkte der Stellungnahme sind: 

  • Ablehnung der Privatisierung der Rechtsdurchsetzung
  • Hinweis, dass die Einhaltung des Prinzips der Doppelkriminalität essentiell ist, und etwa auch bei der European Investigation Order geprüft wird
  • Forderung der Überprüfung der Anfragen durch die nationalen Gerichte, um einerseits den Aufwand der ISPs zu minimieren und anderseits zu gewährleisten, dass die Anfrage den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften sowohl des anfragenden als auch des beauskunftenden Mitgliedstaates entspricht
  • Forderung, dass der Entwurf auch die KMUs unter den ISPs berücksichtigen soll, und die eingeschränkten Ressourcen, über welche diese verfügen
  • Forderung von verlässlicheren Mechanismen, um eine sichere Authentifizierung der Anfragen zu gewährleisten
  • Ablehnung der Absenkung der Schutzstandards für Verkehrsdaten, durch die Kategorisierung von diesen als reine Zugangsdaten
  • Forderung der Veröffentlichung von Statistiken durch die Mitgliedstaaten über die ergangenen Anfragen
  • Hinweis, dass die österreichische DLS ein bewährtes Best Practice Modell darstellt, und als eine erprobte Lösung für ganz Europa herangezogen werden könnte
  • Forderung einer Klarstellung, dass die ISPs unter keinen Umständen dazu verpflichtet werden, verschlüsselte Data zu entschlüsseln
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